Dateien, gefunden beim Angeklagten in Nellingsheim, illustrieren die Parallelwelt der Reichsbürgerszene. „Heimatschutzkompanien“ sollten den Umsturz in der Fläche sichern.
Der September 2022 ist vorübergegangen, ohne dass es den Tag X gab. Große Teile der Bevölkerung waren sich nicht mal bewusst, dass es einen Tag X hätte geben sollen, zumindest wenn es nach den Reichsbürgern gegangen wäre. Doch weder hat die Militär-Allianz die Macht in Deutschland übernommen, noch hat sie das Kriegsrecht ausgerufen. Deutschland wird nicht von Reichsbürgern regiert. Strom- und Wasserversorgung sowie das Internet und das Finanzsystem sind nicht zusammengebrochen (zumindest nicht aufgrund eines bewaffneten Umsturzes). Und die Heimatschutzkompanien patrouillieren nicht durch die Straßen und Gassen von Rottenburg oder Nellingsheim und auch sonst nirgendwo.
Stattdessen mühen sich die Oberlandesgerichte in Stuttgart, Frankfurt und München seit Frühjahr 2024 damit ab, die Reichsbürger-Szene und das Geflecht um den Frankfurter Hauptangeklagten Heinrich XIII. Prinz Reuß aufzuarbeiten. 27 Angeklagte stehen vor Gericht, 9 davon am Oberlandesgericht in Stuttgart. Dort sind auch Andreas M. aus Nellingsheim und Matthias H. aus Baisingen angeklagt – wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Zudem Ralf S. und Steffen W. aus Horb sowie Markus L. aus Reutlingen, der bei seiner Festnahme einen Polizisten schwer verletzt hat.
Mitten in der Beweisaufnahme Auch am mittlerweile 103. Verhandlungstag Anfang dieser Woche in Stuttgart steckt das Gericht noch mitten in der aufwendigen Beweisaufnahme fest. Tag für Tag gibt es bei den Verhandlungen Einblicke in die verschroben-gefährliche Gedankenwelt der Reichsbürgerszene. An diesem Verhandlungstag geht es um Dateien, die auf einer Festplatte im Wohnzimmer von Andreas M. in Nellingsheim gefunden wurden. Es ist ein krudes Sammelsurium aus Dokumenten und Handlungsanleitungen, in Vorbereitung auf die Zeit nach dem militärischen Umsturz.
Keine gewöhnliche Adresse Das Wohnhaus von Andreas M. in Nellingsheim war in der Reichsbürger-Welt offensichtlich keine gewöhnliche Adresse. Der in Frankfurt angeklagte Rüdiger von Pescatore soll sich dort mehrere Wochen einquartiert haben. Pescatore, Anführer des „militärischen Arms“ oder auch „M-Stab“ der „Gruppe Reuß“ ist ehemaliger Kommandeur des Fallschirmjägerbataillons Calw, aus dem später das Kommando Spezialkräfte (KSK) hervorging. Sein Nellingsheimer Quartiersgeber, der in Stuttgart angeklagte Andreas M., war ebenfalls Soldat beim KSK. Er soll im sogenannten „M-Stab“ den Bereich für Logistikangelegenheiten geleitet haben.
„,Adlerhorst’ Nellingsheim“ Mutmaßlich waren auch andere Rädelsführer der Reichsbürgerbewegung zeitweise in Nellingsheim, etwa die (ebenfalls in Frankfurt angeklagte) ehemalige Basis-Politikerin Johanna Findeisen aus Frickingen. In ihrem Terminkalender findet sich am 26. September 2022 der Eintrag: „,Adlerhorst’ Nellingsheim“. Als Adlerhorst wurden auch die Führer-Hauptquartiere von Hitler in Hessen und Berchtesgaden bezeichnet. In den am 103. Verhandlungstag gezeigten Dokumenten wird das Wohnhaus von Andreas M. immer wieder als „Gefechtsstand“ bezeichnet oder als „Sammelpunkt“.
„Wenn der Startschuss gefallen ist“, schreibt Andreas M. in einem sichergestellten Dokument, wenn der Tag X unmittelbar bevorsteht, sollten sich die Mitstreiter im „vorläufigen Gefechtsstand“ in Nellingsheim versammeln. Mit vorgeplanten Fahrgemeinschaften. „Sven, du holst Frank ab, wenn Alexander die 48 Stunden ausgerufen hat“, heißt es in einem Schreiben von Andreas M. an seine Mitstreiter. Und an anderer Stelle: „Ich wünsche euch allen einen guten Start und eine mit Liebe gefüllte Zusammenarbeit.“ Nach dem Umsturz am Tag X sollten 286 sogenannte Heimatschutzkompanien (HSK) bundesweit für Recht und Ordnung in den Landkreisen sorgen. Quasi als paramilitärische Truppen, die den Umsturz in der Fläche sichern. Der Heimatschutzkompanie 221 wären die Landkreise Tübingen und Freudenstadt unterstellt worden. Ralf S. aus Horb wird von der Bundesanwaltschaft als Leiter der „Heimatschutzkompanie 221“ bezeichnet. Der zweite Horber, Steffen W., sei Militärverantwortlicher für Freudenstadt und Matthias H. aus Baisingen verantwortlich für den Bereich Tübingen gewesen.
Leute sollten angeworben werden Ein Akquise-Team sollte Leute für die Armee, für die Heimatschutzkompanien oder für Patrouillengänge anwerben. Ein Fragebogen für die Bewerber war eines der Dokumente, die die Ermittler auf der Festplatte in der Wohnung von Andreas M. fanden. Neben der Konfektions- und Schuhgröße sowie der Berufsausbildung wird darin abgefragt, ob der Bewerber Erfahrung mit Waffen hat. Bei der Abstammung wird nach der „Blutlinie vor 1913“ gefragt. Rückmeldungen zu den Akquise-Erfolgen hatten an die Mail-Adresse „lucky2364@proton.me“ zu erfolgen. Einen Ausweis für den Logistikstab der „Deutschen Armee“ hatte Andreas M. – vorsorglich oder als Muster? – schon mal für sich selbst ausgefüllt. Dieser Ausweis hätte auch als Waffenschein gegolten. Die Heimatschutzkompanien sollten nicht zuletzt auf den Waffen- und Materialbestand der (dann nicht mehr existierenden) Bundeswehr zurückgreifen.
Materialdepots der Bundeswehr im Visier Das Dokument „Flugrouten zu den Depots“ enthält eine Zusammenschau von ergiebigen Materialdepots der Bundeswehr. Startpunkt zu den Versorgungsflügen ist jeweils das Wohnhaus alias Gefechtsstand von Andreas M. am westlichen Ortsrand von Nellingsheim, in der Übersicht im Luftbild zu sehen und mit GPS-Daten versehen. Von dort sollte es etwa zum Bundeswehrdepot in Hardheim oder zum Bundeswehrmateriallager in Mechernich gehen, wo es, laut einem Vermerk, „von der Schraube bis zum Panzer alles gibt“. Auch das Bekleidungsmanagement der Bundeswehr in Köln oder der Waffenhersteller Heckler & Koch in Oberndorf waren Zielpunkte, die von Nellingsheim aus anvisiert wurden. Dem „Startpunkt in Nellingsheim“ war jeweils eine „Landemöglichkeit im Depot“ gegenübergestellt. Nur die Start- und Landebahn in Nellingsheim war auf den Luftbildern nirgends eingezeichnet.
Fellmütze und bordeauxrotes Barett Mit Akribie gefertigte Listen dokumentierten die Ausrüstung der Heimatschutzkräfte. Eine Fellmütze und ein bordeauxrotes Barett sollte es für jeden geben, ebenso Bergschuhe und Badeschuhe, Schlafsack, Klappspaten und einen steingrauen Hosengürtel. Nicht zu vergessen: lange Unterhosen. Dem KSK-Logistiker Andreas M. schwante indes, dass die Ressourcen für die Soll-Größe der Heimatschutzkompanien nicht ausreichen würden. Man solle jetzt aber „nicht in Einkaufswahn“ verfallen, schrieb er an zwei Mitstreiter „Marco“ und „Rüdiger“ – die Angeworbenen müsse man halt „pö a pö“ einkleiden. Wichtig sei es, Busunternehmen und Speditionen anzuschreiben – weil man Fahrzeuge brauche, um „Menschen und Material umzuschlagen“, heißt es in einem anderen Schreiben. Ein Dokument enthielt ein Musterschreiben an Tankstellenbetreiber: Jeder Soldat der Deutschen Armee sei nach dem Tag X berechtigt, überall zu tanken. Der Rechnungsbetrag werde dem Tankstellenbetreiber dann später auf sein QFS-Konto gutgeschrieben. QFS verweist auf ein alternatives Finanzsystem – nach dem Kollaps der jetzigen Konten.
Heimatschutzkompanien sollten für Ordnung sorgen Im erodierenden System der alten Bundesrepublik, so die Vorstellung der Angeklagten, sollten die Heimatschutzkompanien als Rettungskräfte, bei Patrouillen und in Hilfseinsätzen für Ordnung sorgen. Zum Beispiel Leichen bergen, da die Menschen Opfer von Epidemien werden oder sich aus Verzweiflung umbringen. Oder Bauernhöfe im Umland kontrollieren, ob die Versorgung von Mensch und Vieh mit Wasser und Nahrung noch gewährleistet sei. Eine Kuh brauche 60 bis 80 Liter Wasser pro Tag und 16 bis 20 Kilo Heu, ist der „Handlungsanleitung beim Betreten der Höfe“ zu entnehmen. Ebenso die Mahnung, dass beim Umgang mit Tieren Vorsicht geboten sei, da diese panisch werden könnten. „Streunende Hunde müssen leider beseitigt werden.“
Die Aufgabe des Gerichts Bei der Vielzahl absurder Details den Kernpunkt der Anklage nicht aus den Augen zu verlieren, ist Aufgabe des Gerichts. Die Anschuldigung lautet: Bildung einer terroristischen Vereinigung, zur Unterstützung eines militärischen Umsturzes. Dabei muss das Gericht nachweisen, dass die Auflistung von Bundeswehr-Materialdepots, die Bekleidung von Heimatschutzkompanien und Futtertabellen für Vieh keine fiktiven Spinnereien sind, sondern die Vorbereitung und Unterstützung eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik. Wie lange die Beweisaufnahme noch andauert, ist nicht absehbar. Verhandlungstermine sind bis Januar 2027 terminiert.
Steht ein „Deal“ bevor, um das Verfahren abzukürzen?
Endlos scheinende Beweisaufnahme
In den Medien ist es still geworden um die zunehmend unübersichtlich werdenden Reichsbürger-Prozesse in Stuttgart, München und Frankfurt. Am 103. Verhandlungstag in Stuttgart-Stammheim gibt es genau eine Zuhörerin vor der dicken Panzerglasscheibe, die die Zuschauerstühle von den fast 50 Prozessbeteiligten trennt: Angeklagte, Verteidiger, Richter, Staatsanwälte, Sicherheitspersonal. Weil einer der Angeklagten gesundheitlich eingeschränkt ist, kann mittlerweile nur noch halbe Tage verhandelt werden. Die Beweisaufnahme in dem Mammutprozess scheint sich endlos hinzuziehen. Zwei der Angeklagten, Ralf S. aus Horb und Wolfram S. aus Ettlingen, sind bereits aus der Untersuchungshaft entlassen. Am Montag hat der Verteidiger des Angeklagten Markus H. aus Oberharmersbach erstmals die Bereitschaft zu einer sogenannten Verfahrensabsprache nach § 257c Strafprozessordnung angesprochen. Eine solche Absprache, basierend auf Geständnissen von Angeklagten, kürzt die Beweisaufnahme wesentlich ab. Den Angeklagten wird dabei ein Strafrahmen zugesichert, der aufgrund des Geständnisses in der Regel geringer ausfällt, als ein Urteil ohne Verfahrensabsprache. Der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen gab das Ansinnen des Anwalts an alle Prozessbeteiligten weiter. Diese sollen bis zum 2. Februar eine „grundsätzliche Interessenbekundung über mögliche Verständigungsgespräche“ abgeben.