Ralf S. vor Gericht – mittlerweile ist er auf freiem Fuß. (Archivbild) Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Ralf S. aus Horb kam drei Jahre nach seiner Verhaftung bei der „Reichsbürger-Razzia“ auf freien Fuß. Was er jetzt macht.

Die „Reichsbürger-Razzia“ am 7. Dezember 2022 war ein Schock für die Stadt: Ralf S. wurde verhaftet, seine Firma durchsucht. Nun wurde bekannt: Er ist seit Sonntag, 7. Dezember, 9 Uhr, wieder auf freiem Fuß.

 

Aus Justizkreisen heißt es: „Bei solchen Entscheidungen ist zu berücksichtigen, dass der Vollzug von Untersuchungshaft einen schwerwiegenden Eingriff in das Freiheitsgrundrecht darstellt, der aufgrund des Vorliegens von Fluchtgefahr gerechtfertigt ist. Der Fluchtanreiz ist jedoch gemindert, je mehr sich die Dauer der anzurechnenden Untersuchungshaft dem Bereich einer möglicherweise zu erwartenden Freiheitsstrafe angenähert hat.“ Der Insider weiter: „Da abzusehen sei, dass das endgültige Urteil sich in diesem Rahmen befinden könnte, ist der Fluchtanreiz umso geringer.“

Wie geht es jetzt Ralf S. in Freiheit? Gegenüber unserer Redaktion bittet Ralf S. um Verständnis, dass er im Moment nichts dazu sagen wolle. Offenbar möchte er erst einmal wieder Fuß fassen und seine Ruhe haben. Gerade jetzt vor Weihnachten.

Im Reichsbürger-Prozess in Stuttgart hatte sich der Horber umfangreich zu den Vorwürfen eingelassen und sich kooperativ gezeigt. Die Anklage gegen ihn lautet: „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verstöße gegen das Waffengesetz.“

Ralf S. und seine Aussagen vor Gericht

Während des Prozesses hatte Ralf S. gesagt, dass er den Menschen in Horb und der Raumschaft beim erwarteten „Tag X“ nur helfen wollte. Er sei in die Rolle des Leiters der Heimatschutzkompanie hineingedrängt worden.

Baut sich Ralf S. parallel zum Prozess eine Zukunft auf? Später habe Ralf S. Zweifel bekommen – deshalb sei er für den Job nicht mehr gewollt gewesen, führte er aus Seinen Mitangeklagten Matthias H. hatte er schwer belastet. Der Mann – in der Organisation zuständig für das Militär im Kreis Tübingen – wollte mit schweren Waffen auf Plünderer losgehen. S. habe Angst gehabt, ihn auf die Leute loszulassen, so hatte er im Reichsbürger-Prozess in Stuttgart im Oktober 2024 gesagt.

Im Moment hat Ralf S. nur eine Verpflichtung – neben den Meldeauflagen hat er immer zu den Prozessterminen in Stuttgart zu erscheinen. Er darf wieder arbeiten und kann versuchen, sich bis zum Urteil sein Leben neu aufzubauen.

Das sagt OB Keßler zu den Chancen von Ralf S Wenn er eine Arbeit findet oder sich eine Existenz aufbauen kann, dann trägt das zu einer positiven Sozialprognose bei. Vor seiner Verhaftung war Ralf S. Unternehmer. Die Sozialprognose spielt auch in der Strafzumessung im zu erwartenden Urteil im Prozess in Stuttgart eine Rolle. Das kann Ralf S. nützen. Die Voraussetzung ist, das S. eine Chance bekommt und er sie dann auch nutzt.

Horbs OB Michael Keßler (CDU) sagt zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft: „Die endgültige Entscheidung der Justiz ist noch nicht getroffen. Klar ist für mich: Ralf S. muss sich in Zukunft an die Regeln unseres Rechtsstaates halten. Ich hoffe, dass er das erkannt hat. Sinn und Zweck des Strafsystems ist auch die Resozialisierung und die anschließende Wiedereingliederung in die Gesellschaft.“