Ralf S. beim Prozessauftakt in Stuttgart – nun ist er vorerst auf freiem Fuß. (Archivbild) Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Der Angeklagte im Reichsbürger-Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ist wieder auf freiem Fuß. Das sagt das Gericht.

Im Stuttgarter Prozess gegen die mutmaßliche Reichsbürger-Terrorgruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß ist ein zentraler Angeklagter aus Horb nicht mehr in Untersuchungshaft.

 

Ralf S., dem unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen werden, wurde am 7. Dezember aus der U-Haft entlassen. Er steht jedoch weiter vor Gericht.

Gericht muss mögliche Haftlänge im Blick haben

Der Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgart, Lars Kemmner, bestätigte die Entscheidung. „Das Gericht ist gehalten zu prüfen, ob der Haftbefehl in sehr langen Verfahren noch aufrechtzuerhalten ist. Die Verhaftung war vor drei Jahren. Bei dieser Prüfung geht es auch um die möglicherweise zu erwartende Haftstrafe des Angeklagten.“ Der Haftbefehl sei deshalb aufgehoben worden.

Wieso wurde so entschieden? Möglich ist, dass eine spätere Haftstrafe ähnlich lang ausfallen könnte wie die bisherige Untersuchungshaft. Damit solle verhindert werden, dass S. zu Unrecht länger in Haft sitzt; andernfalls könnte ein Anspruch auf Haftentschädigung entstehen.

S. war einer der wenigen Angeklagten, die im Prozess bislang Reue gezeigt haben. Seine emotionale Einlassung sorgte für Aufmerksamkeit: Der 58-Jährige schilderte am Oberlandesgericht, wie ihn familiäre Konflikte, der Hausbau und geschäftliche Probleme überfordert hätten. „Mir wuchs alles über den Kopf“, sagte er und brach beim Vortragen mehrfach in Tränen aus. Innerhalb der Gruppe soll er als Leiter der in Baden-Württemberg angesiedelten „Heimatschutzkompanie Nr. 221“ gegolten haben.

Weitere Angeklagte aus der Region

Die Gruppe um Prinz Reuß soll laut Anklage geplant haben, das politische System in Deutschland mit Waffengewalt zu stürzen und soll dabei bewusst auch Tote in Kauf genommen haben. Für diesen militärischen Teil der mutmaßlichen Terrorvereinigung läuft in Stuttgart ein eigener Mammutprozess mit zahlreichen Verhandlungstagen.

Neben Ralf S. steht auch unter anderem Steffen W. aus Horb vor Gericht. S. und W. wird vorgeworfen, sich dem „militärischen Arm“ der Vereinigung angeschlossen zu haben. Unter anderem sollten sie eine ehemalige Kaserne – vermutlich die Horber Hohenbergkaserne – für die Unterbringung einer „Heimatschutzkompanie“ einnehmen wollen.

Während Ralf S. nun vorerst auf freiem Fuß ist, bleibt Steffen W. wohl weiterhin in Untersuchungshaft. Die weiteren Verhandlungen sollen klären, welche Rollen die Angeklagten in der Gruppe tatsächlich gespielt haben – und ob sie weiterhin an ihrem Gedankengut festhalten.