Ralf S. aus Horb wurde nach drei Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen. Drei weitere Angeklagte im Reichsbürgerprozess aus der Region sitzen aber nach wie vor ein.
Seit April 2024 läuft am Stuttgarter Oberlandesgericht der sogenannte „Reichsbürgerprozess“. Neun Angeklagten wird vorgeworfen, sich an einer „terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben sowie ein hochverräterisches Unternehmen vorbereitet zu haben“. Darunter sind auch vier Angeklagte aus der Region.
Ralf S. aus Horb wurde nun nach drei Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen, Er soll sich mittlerweile wieder in Horb aufhalten. Grund ist die Außervollzugsetzung des ihn betreffenden Haftbefehls, wie Lars Kemmner, Sprecher am Oberlandesgericht, bestätigte.
Beim Vollzug von Untersuchungshaft müsse das Gericht aus Verhältnismäßigkeitsgründen stets auch im Blick behalten, in welcher Höhe eine mögliche Freiheitstrafe im Fall der Verurteilung ausfallen könnte. Die bislang verbüßte Untersuchungshaft liegt nunmehr bei Ralf S. in diesem Bereich.
Es handelt sich somit um eine Art „Prognose-Entscheidung“, basierend auf den bisherigen Ergebnissen der Beweisaufnahme, die dem endgültigen Ergebnis jedoch nicht vorgreife, sagte Kemmner. Das sei eine „individuell diesen Angeklagten betreffende Bewertung“, aus der sich „nichts unmittelbar für andere Angeklagte ableiten“ lasse.
Der Horber Steffen W. ist weiterhin in Haft Steffen W. aus Horb ist dagegen weiterhin in U-Haft. Laut Anklage habe er bei diversen Veranstaltungen des „militärischen Arms“ teilgenommen und für ein Rekrutierungstreffen sein Wohnanwesen zur Verfügung gestellt. Gemeinsam mit Matthias H. sei er zum Militärverantwortlichen der „Heimatschutzkompanie Nr. 221“ ernannt worden, wobei ihm die Leitung des Gebiets Freudenstadt zugekommen sei. „In seinem Zuständigkeitsbereich organisierte er in enger Abstimmung mit Matthias H. und Ralf S. die konkrete Aufstellung und Ausrüstung der „Heimatschutzkompanie“.
Steffen W. war zudem gemeinsam mit Matthias H. für die militärische Ausbildung des Personals verantwortlich“, hieß es damals in der Anklageschrift.
Ebenso weiter in Haft: Matthias H. aus Baisingen und Andreas M. aus Neustetten. Matthias H. soll Militärverantwortlicher beim Aufbau einer bewaffneten Gruppe im Raum Tübingen, der „Heimatschutzkompanie 221“, gewesen sein.
Matthias H. aus Rottenburg soll im Führungsstab des militärischen Arms gewesen sein Matthias H. habe sich an Rekrutierungsveranstaltungen beteiligt und dafür auch sein Haus in Baisingen zur Verfügung gestellt. Gemeinsam mit einem weiteren Angeklagten soll er für die militärische Ausbildung des Personals verantwortlich gewesen sein.
Die Rolle von Andreas M. aus Nellingsheim Ebenfalls weiterhin in Haft ist Andreas M. aus Nellingsheim. „Er leitete im Führungsstab des ,militärischen Arms’ den Bereich für Logistikangelegenheiten“, heißt es in einer Pressemitteilung des Generalbundesanwalts zur Anklageerhebung. „Dazu gehörten beispielsweise die Beschaffung von Waffen und Ausrüstung sowie die Koordinierung des Aufbaus der IT-Struktur für die Vereinigung. Er beteiligte sich an allen wichtigen Koordinierungs- und Rekrutierungsveranstaltungen des ,militärischen Arms’. Zudem war er zentral in die Auskundschaftung zahlreicher Bundeswehrkasernen eingebunden, zu denen er als aktives Mitglied des Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr Zutritt hatte.“
So geht es mit dem Reichsbürgerprozess weiter Der Reichsbürgerprozess in Stuttgart startete im April 2024. Krankheits- und urlaubsbedingte Terminausfälle ausgenommen, tagt der Senat regelmäßig zwei Mal in der Woche. Die Verhandlungstage sind derzeit bis Mitte Januar 2027 bereits terminiert.
Zusätzlich wird am Oberlandesgericht Frankfurt gegen die mutmaßlichen Rädelsführer der Reichsbürger verhandelt, unter anderem gegen Heinrich XIII. Prinz Reuß und gegen Rüdiger von Pescatore – der eine Zeitlang bei Andreas M. in Nellingsheim gelebt haben soll.