Das Ortenauer Veterinäramt hat angekündigt, einem Hofbesitzer aus dem Hornberger Ortsteil seine 20 Tiere wegzunehmen. Ihm werden Mängel in deren Haltung vorgeworfen. Der Landwirt kann die Kritik nicht nachvollziehen. Unsere Redaktion war vor Ort.
Tierschutzrechtliche Mängel, die immer wieder und über einen längeren Zeitraum bei dem Halter beanstandet wurden, wirft das Veterinäramt des Landratsamts dem Hofbesitzer in dem Hornberger Ortsteil Reichenbach vor. Nachdem dieser mehrfach gegen die vom Tierschutzgesetz geforderten angeordneten Haltungsverbesserungen verstoßen hatte, droht dem Landwirt ein Haltungsverbot. Das berichtet das Landratsamt auf Anfrage unserer Redaktion.
Die Kritik an den Haltungsbedingungen können der Hofbesitzer und seine Partnerin nicht nachvollziehen. Sie möchten ihre Namen nicht nennen, führen unsere Redaktion aber bereitwillig durch den Stall. Den 20 Kühen in Mutterkuhhaltung gehe es gut, sagen sie, Futter gebe es für die Tiere ausreichend. „Und sie kriegen es auch“, erklären sie. Das Hochsilo fasse 125 Kubikmeter; momentan sei es zwar leer, aber im Frühjahr komme natürlich neues Futter rein.
Und Kühe seien eben Tiere, die würden sich auch mal in den Dreck legen. Den Mitarbeitern des Veterinäramts werfen der Mann und seine Partnerin mangelnde Fachkompetenz vor und sie kritisieren die Strukturen der Vorgänge. Die vorgeschlagenen Lösungen seien radikal, die Fristen zu kurz, meinen sie. Des Weiteren könne man sich gegen die Betriebsauflösung nur gerichtlich wehren, aber es sei kein Gerichtsentscheid nötig, um eine solche zu veranlassen, kritisieren sie. Die Aussage des Veterinäramts, sie wollten nur helfen, macht für sie keinen Sinn. „Was soll das für eine Hilfe sein, uns die Tiere wegzunehmen?“, fragen sie.
Des Weiteren denken sie im Falle einer Bestandsauflösung auch an die Offenhaltung der Landschaft. „Die Steilflächen hier können eigentlich nur durch Beweidung frei gehalten werden und der Wald ist ganz nah am Hof. Das wächst hier ganz schnell zu“, sagen sie. Und natürlich sei das Ganze auch eine Existenzfrage. „Wenn ich das Vieh nicht mehr habe, brauche ich eigentlich gar nichts mehr zu machen“, sagt der fast 70-jährige Landwirt, der zeit seines Lebens Bauer gewesen ist.
Bis zum 1. Mai müssen alle Kühe weg sein
Doch der Tag der Abholung steht schon fest, berichten die Beiden. Bis zum 31. Januar soll der Bestand der Tiere auf zehn reduziert werden; bis zum 1. Mai sollen alle Kühe weg sein.
Das Landratsamt bestätigt auf Anfrage das laufende Verfahren und betont: „Eine Bestandsauflösung ist immer das allerletzte Mittel“. Das Verfahren erstrecke sich bereits über einen längeren Zeitraum, „erste Aktenvermerke gab es schon 2015“, so das Landratsamt, das weitere Details aufgrund des laufenden Verfahrens nicht preis geben will. Allgemein gelte aber, dass das Tierschutzgesetz von der zuständigen Behörde, also dem Veterinäramt, fordere, die notwendigen Anordnungen zu treffen, um festgestellte Verstöße zu beenden oder zukünftige Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen zu verhindern.
„Die Untersagung der Haltung und Betreuung von Tieren kann erfolgen, wenn der Tierhalter wiederholt oder grob gegen die rechtlichen Vorgaben oder bereits getroffene Anordnungen verstoßen hat, so dass den Tieren dadurch erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen, Leiden oder erhebliche Schäden zugefügt wurden“, führt es aus. Zweite Voraussetzung für diese Maßnahme sei, dass anzunehmen sei, dass weitere Verstöße folgen werden. Sobald die Haltungsuntersagung erfolgt ist, bekommt der Tierbesitzer Fristen zur Auflösung des Bestands, innerhalb derer er sich selbst um die Abgabe oder den Verkauf bemühen soll.
Im Fall des Hornberger Hofs sei das nicht oder nur sehr schwer möglich, sagen die Landwirte. Die Tiere seien zu alt, einige sogar 14 und 16 Jahre alt. „Die nimmt keiner mehr“, erklären die Landwirte. Komme der Tierhalter dem nicht nach und geht nicht gerichtlich gegen den Sofortvollzug vor, reiche ein Widerspruch nicht aus, erklärt das Landratsamt. Verstreicht die Frist, könne dann eine Räumung veranlasst werden. „Da dem Tierhalter durch eine amtliche Räumung aber erhebliche Kosten entstünden, die auch mal den Wert der Tiere übersteigen können, versucht man, den Betrieb selbst zur Abgabe zu bringen, gegebenenfalls über so etwas wie eine gestufte Abgabe“, so das Amt.
Der Halter muss die Räumungskosten tragen
Als Kosten für die Räumung wird nicht nur der Zeitaufwand des amtlichen Personals, sondern auch des beauftragten Viehhändlers in Rechnung gestellt. Doch damit ist es nicht getan: Können Tiere dann nicht unmittelbar zur Schlachtung gehen oder weiterverkauft werden, weil beispielsweise Erkrankungen vorliegen, Trächtigkeiten abgeklärt werden müssen oder die Tiere so abgemagert oder so verdreckt sind, dass sie erst mal wieder in einen ordentlichen Zustand gebracht werden müssen, können dem Tierhalter weitere Kosten entstehen.
Für die Kühe des Hornberger Hofs wird es wahrscheinlich kein Happy End geben: Da die meisten von ihnen nicht mehr jung sind, hält ihr jetziger Besitzer es für unwahrscheinlich, dass sie einen neuen Halter finden, der sie weiter nutzen will. Er befürchtet, dass sie geschlachtet werden. Auch das Landratsamt bestätigt: „Wenn der übernehmende Viehhändler sie nicht verkauft, dann kann das passieren, ja.“
Rechtliche Möglichkeiten
Bei einer „drohenden“, also noch nicht verfügten Untersagung, haben Tierhalter laut Landratsamt keine rechtlichen Möglichkeiten, da es keinen Bescheid gibt. Aber sie können gegen vorausgegangene Auflagenverfügungen rechtlich vorgehen, zum Beispiel in Form von Widerspruch oder einem einstweiligem Rechtsschutz, wenn sie der Meinung sind, dass sie ungerechtfertigt sind. „Sinnvoller ist es jedoch, im Betrieb für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zu sorgen, damit es erst gar nicht so weit kommt“, betont das Amt.