Hochdruckreiniger verbrauchen viel Strom. Brüssel will deshalb eine Obergrenze für den Verbrauch. Foto: Alfred Kärcher GmbH & Co. KG

Die EU-Kommission will den Energieverbrauch in Europa senken und stellt zahlreiche Kategorien von Elektrogeräten auf den Prüfstand. Stromfressern droht das Aus. Für die Verbraucher hätte das Vorteile.

Brüssel - Das wird nicht allen passen. Die EU-Kommission will weitere Elektrogeräte aus den Regalen verbannen. Doch schon das Aus der Glühbirne hat gezeigt: Verbraucher wollen sich nicht bevormunden lassen. Was Kunden von neuen Vorgaben zu erwarten haben – die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die Glühbirne wurde 2009 auf Initiative der EU hin abgeschafft, um den Energieverbrauch zu senken. Welche weiteren Verbote sind geplant, und profitieren Verbraucher davon?
Die Hersteller von Elektrogeräten haben strengere Richtlinien zu befürchten. Brüssel prüft derzeit Obergrenzen für den Energieverbrauch bei neuen Produktgattungen. Laut Arbeitsprogramm der EU-Kommission bis 2019 sind dabei sieben Gerätefamilien im Blick, darunter Handföhne, Wasserkocher, Personenaufzüge, Solarpaneele und Hochdruckreiniger. Darüber hinaus will Brüssel die Regulierung zahlreicher anderer Produktgattungen überprüfen und womöglich verschärfen, die bereits in der Vergangenheit von Verboten betroffen gewesen sind, wie etwa Staubsauger.

Auch bei lokalen Heizlüftern steht bis 2019 eine Überprüfung der Vorschriften zum maximalen Energieverbrauch an. Mit den neuen Maßnahmen und der Verschärfung von bisherigen Vorschriften will die Kommission dazu beitragen, dass jeder Haushalt bis 2020 im Schnitt 490 Euro im Jahr Energiekosten spart.

Wie reagieren Verbraucher auf die rote Liste der EU?
Das Verbot von Glühbirnen mit hohem Verbrauch, Vorschriften zu Kilowattobergrenzen für Staubsauger oder dem maximalen Verbrauch von TV-Geräten im Stand-by-Modus: Seit 2009 erlässt die EU Vorschriften zum sogenannten Öko-Design von Produkten und setzt sie auf die rote Liste. Mittlerweile wurden für 30 Produktgattungen Vorschriften erlassen, darunter sind ebenso Elektromotoren, TV-Geräte, Waschmaschinen und Trockner, Aircondition-Geräte und Ventilatoren für den Hausgebrauch. Die Europäische Union stößt mit ihren Vorschriften regelmäßig auf Widerstand. Viele Bürger wollen sich von Brüssel nicht vorschreiben lassen, welche Produkte sie kaufen sollen. So haben zahlreiche Haushalte in Deutschland Glühbirnenvorräte angelegt, um auf absehbare Zeit keine Energiesparlampen einsetzen zu müssen.
Warum verschärft die EU die Vorschriften und setzt Obergrenzen beim Energieverbrauch von Elektrogeräten?
Für Populisten ist das Brüsseler „Ökodesign“ von Produkten immer wieder eine Gelegenheit, Stimmung gegen die Europäische Union zu machen. Dabei verfolgt die EU damit einleuchtende Ziele: Die Vorschriften tragen dazu bei, dass zunehmend energieeffiziente Produkte in die Hände der Verbraucher kommen. Dadurch wird zum einen viel Energie gespart, zum anderen hilft Europa den Verbrauchern, Ausgaben für Strom und fossile Brennstoffe einzusparen.

Die Erfolge können sich durchaus sehen lassen: Allein die Regulierung für Leuchtmittel hat laut Berechnungen der EU-Kommission im Jahr 2015 so viel Strom gespart, wie Estland in einem Jahr verbraucht. Bis zum Jahr 2020 soll die eingesparte Strommenge dem Jahresverbrauch von Portugal entsprechen.

Wer entscheidet, welche Elektrogeräte nicht mehr verkauft werden dürfen. Hat Deutschland ein Mitspracherecht?

Bis die EU neue Vorschriften erlässt, die dazu führen, dass Geräte, die besonders viel Energie fressen, nicht mehr vom Handel verkauft werden dürfen, sind mehrere Schritte notwendig: Zunächst identifiziert die EU-Kommission mögliche Kandidaten. Dann werden Handel, Hersteller und Verbraucher um ihre Meinung gebeten. Experten nehmen danach eine Abschätzung vor, welche finanziellen Folgen neue Obergrenzen für den Verbraucher und den Energieverbrauch haben.

Es ist auch nicht so, dass die EU-Kommission über neue „Ökodesign“-Vorschriften entscheidet. Sie schlägt sie vor. Danach sind die beiden Co-Gesetzgeber der EU gefragt: Das EU-Parlament muss mehrheitlich neuen Vorschriften zustimmen, ebenso sind die Regierungen der Mitgliedstaaten gefragt. Regelmäßig werden die Vorschläge der Kommission in mehreren Verhandlungsrunden mit dem Parlament und den Regierungen der Mitgliedstaaten noch gravierend geändert, bis sie EU-weit gelten.

Um den Verbrauchern eine Orientierungshilfe beim Kauf von neuen Elektrogeräten zu geben, schreibt die Europäische Union zudem dem Handel vor, den Energieverbrauch der Geräte verständlich zu kennzeichnen. Dafür gibt es eine Skala von A bis G. Die Kategorie A kennzeichnet einen niedrigen, die Kategorie G einen hohen Energieverbrauch.