Die Reglementierung der Presse-Berichterstattung im Vorfeld der Sitzungen hat der Gemeinderat St. Georgen nun wieder gekippt.
Die Presseberichterstattung zu Beratungsthemen des Gemeinderats bleibt weiterhin unbeeinträchtigt. Und es schien, als wolle man das peinliche Thema rasch abhaken: Ohne jegliche Diskussion änderte der Gemeinderat in jüngster Sitzung dazu erneut seine Geschäftsordnung.
Formal liest sich das in der Sitzungsvorlage so: „...ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass Paragraf 14 Absatz 4 Satz 2 der Geschäftsordnung zu streichen ist.“ Will heißen, dass vorheriges Berichten – wohlgemerkt, aus öffentlichen, von der Stadt selbst zur Verfügung gestellten Unterlagen – weiter möglich bleibt.
Satz aus Geschäftsordnung gestrichen
Rückblende: Die Stadtverwaltung veröffentlicht auf ihrer Webseite unter Bürgerinformationssystem sowohl Tagesordnung als auch Sitzungsunterlagen zu anstehenden Sitzungen des Gemeinderats.
Vorab-Berichte unerwünscht
Der Gedanke, die Presse könnte über diese Themen bereits vorab berichten, stieß ganz offensichtlich auf Missbilligung. Also änderte man kurzerhand die Geschäftsordnung dahingehend, dass Vorab-Berichterstattungen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bürgermeister erlaubt seien.
Dies sorgte bei der Presse, aber auch unter den Bürgern für Unverständnis und Protest – Stichwort: Pressefreiheit. Schlussakt im Hin und Her ist eben jetzt eine erneute Änderung der Geschäftsordnung. Der die Pressearbeit reglementierende Satz wurde aus der Geschäftsordnung gestrichen.