Windräder können auch auf Flächen in Privatbesitz oder im Staatsforst stehen. Foto: Freepik/frimufilms

Das 1,8 Prozent-Ziel wird aller Wahrscheinlichkeit im September 2025 realisiert werden können. Denn der Regionalverband hat auch staatliche und private Areale im Blick.

Die Vorgaben von Bund und Land sind klar: Auf 1,8 Prozent der Fläche jedes Regionalverbandes sollen Windenergieanlagen realisiert werden.

 

Allerdings haben die Sulzer Bürger am Sonntag mit 60,2 Prozent gegen die Verpachtung von kommunalen Waldflächen an Windkraftbetreiber gestimmt. Und stehen damit nicht alleine.

Während der Sulzer Bürgerentscheid auf die diesjährige Bundestagswahl fiel, stimmte die Bevölkerung in Vöhringen bereits vergangenes Jahr zur EU-Wahl ebenfalls zu dem Thema ab. Dort sprachen sich sogar gut 66,5 Prozent gegen die Verpachtung öffentlicher Flächen als künftige Standorte von Windrädern aus.

Ist durch ein negatives Ergebnis bei solch einer Abstimmung, wenn sich eine Kommunen nicht an der Verpachtungen beteiligen möchte, das angestrebte Ziel – die 1,8 Prozent an Windkraftflächen – gefährdet? Wir haben bei Marcel Herzberg, Direktor des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg, nachgefragt.

66,5 Prozent sagen „Nein“

Anpassung an Klimawandel

Der Regionalplan konkretisiere das Raumordnungsgesetz und berücksichtige dazu ergänzend mit den Festlegungen im Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg, erklärt er.

Für 2025 zuversichtlich

Dabei sei der Planungszeitraum der Regionalplanfestlegung auf einen Zeitraum von rund 15 Jahren ausgerichtet. „In den festgelegten regionalbedeutsamen Bereichen ist die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen möglich“, führt er aus.

Und gibt einen Ausblick: „Wir sind zuversichtlich, im September 2025 mit dem vorgesehen Satzungsbeschluss des Regionalverbandes die vorgesehenen Flächenbeitragswerte zu erreichen“. Denn damit leiste der Regionalverband einen wichtigen Beitrag zur räumlichen Steuerungswirkung der Windenergie.

Auch private Flächen einbeziehen

Folgen durch die Bürgerentscheide für die Festlegung zur Erreichung des Flächenbeitragswertes sehe man deshalb nicht.

Da der Regionalplan für Windkraft eine Fläche von rund 4500 Hektar festlege, müsse die bisherige Fläche, auf der Windkraftanlagen im Einsatz ist, verzehnfacht werden.

Bisher existieren 54 Anlagen, hatte Herzberg in der Februarsitzung 2024 des Sulzer Gemeinderates erklärt. Doch sei man dabei nicht nur auf Flächen in städtischem Besitz fokussiert. „Wir planen sowohl für staatliche und kommunale wie auch für private Flächen“, präzisierte er damals.