Tübingens Oberbürgermeister äußert Zweifel daran, dass die Kommunen sich die Regionalstadtbahn in der geplanten Form derzeit leisten können – und stellt die Frage, ob die Instandsetzung der Albstädter Trasse nicht hintangestellt werden sollte.
Der Kelch geht an keiner Kommune vorbei: An allen Enden muss gespart werden; über jedem Haushaltsplan schwebt das Damoklesschwert der Genehmigungsverweigerung. Jetzt hat es die Stadt Tübingen getroffen: Über zwölf Millionen Euro hatte sie im Zuge der Haushaltsplanung eingespart und war davon ausgegangen, dass das fürs Plazet des Regierungspräsidiums ausreichen würde.
Es kam anders: Die Prognosen für die zu erwartenden Einnahmen mussten in der Zwischenzeit nach unten korrigiert werden; ein schwarzes respektive rotes Haushaltsloch hat sich geöffnet, und das Regierungspräsidium (RP) fordert, das noch einmal zwölf Millionen Euro nachfinanziert werden. Ob über weitere Einsparungen oder Erhöhung der kommunalen Steuern, das stellt das RP ins Belieben der Tübinger Stadtväter. Aber auf den zwölf Millionen besteht es.
„Milchschaum ist gut – aber jetzt geht es um den Kaffee“
Ein Thema am Rande waren in diesem Zusammenhang die Umlagen: Aus dem Gremium kam während der Debatte die Frage, ob sich diese nicht senken ließen, wenn man das Projekt Regional-Stadtbahn zum Teil oder ganz aufgäbe. Boris Palmer, ein erklärter Befürworter, erwiderte darauf, dass die Kommunen der Region Neckar-Alb im Fall, dass die kommunale Finanzmisere von Dauer sein sollte, wohl mit der Regional-Stadtbahn überfordert sein könnte und zumindest die Einbeziehung peripherer Teilstrecken zu überdenken wäre: So stelle sich die Frage, wie dringlich eine Reaktivierung der Talgangbahn sei. Investitionen aller Art, also auch das Bahnprojekt, müssten derzeit als Milchschaumkrone auf dem Cappuccino angesehen werden – „inzwischen geht es aber um den Kaffee“. Sprich: den laufenden Betrieb.
Ist das Regierungspräsidium „entgleist“?
Palmer ist nicht der Erste, der die Kommunen vor den finanziellen Dimensionen des Projekts Regional-Stadtbahn warnt; das hat vor einem Jahr bereits das Regierungspräsidium getan und damit wütende Reaktionen provoziert: Eugen Höschele, Dettenhausener Bürgermeister und Vorsitzender des Regionalverbands Neckar-Alb und des Zweckverbands Regional-Stadtbahn, pochte auf die kommunale Selbstverwaltungshoheit, in die einzugreifen sich das RP hüten möge. Günther-Martin Pauli, der Landrat des Zollernalbkreises, sprach – mit durchaus passender Wortwahl – von einer „Entgleisung“ des RP.
„Hervorragende Förderkulisse von Bund und Land“
In der Sprache moderater, in der Sache gleichlautend reagiert der Zweckverband Regional-Stadtbahn diesmal auf den Kassandraruf aus Tübingen, der immerhin nicht aus dem RP, sondern von einem Kollegen kommt. Dieser versichert, dass die Finanzierung der Regional-Stadtbahn sorgfältig durchdacht und die schwierige Haushaltslage berücksichtigt und in die Planung eingearbeitet sei. Die „hervorragende Förderkulisse von Bund und Land“, die durch die jüngste Entscheidung für ein Sondervermögen Infrastruktur zusätzlich abgefedert werde, gewährleiste, dass die Kommunen sich die Regional-Stadtbahn leisten könnten.
Verträge müssen gehalten werden
Und die Talgangbahn? Höschele verweist darauf, dass es Sparbeschlüsse des Zweckverbands gebe, doch die beschränkten sich auf eine Anpassung der Zeitpläne – an einen Verzicht auf Teilstrecken sei mitnichten gedacht. Auch nicht auf die Talgangbahn, für die man Verträge abgeschlossen habe, die man zu halten gedenke.
Im übrigen verweist der Zweckverband Regional-Stadtbahn erneut auf die Bedeutung der Talgangbahn für das Gesamtprojekt: Wollte man auf sie verzichten, dann müsste man eine neue „Standartisierte Bewertung“ von dessen Wirtschaftlichkeit vornehmen lassen und liefe Gefahr, zwei kostbare Jahre fürs Gesamtprojekt zu verlieren. Dieses Risiko will man offensichtlich unter keinen Umständen eingehen: Wer weiß, was in zwei Jahren alles passieren kann?