Junge Südbadenerin in Handschellen abgeführt. Seit zweieinhalb Jahren keine Entschuldigung
Freiburg/Stuttgart - Der 14. Februar 2016 war der Tag, an dem die Welt für Janine M. (28, Name geändert) aus den Fugen geriet. Nicht nur, weil die junge Frau da erfahren musste, dass der Mann, an den sie ihr Herz verloren hatte, ein polizeilich gesuchter Versicherungsbetrüger ist. Sondern auch, weil sie selbst an diesem Tag von der Polizei in Stuttgart am Mittag und auf offener Straße verhaftet und in Handschellen abgeführt wurde: Sie solle ihre Jacke mitnehmen, hatte eine der Polizistinnen noch gesagt. Die werde sie "im Frauenknast gut gebrauchen" können.
Janine M. dachte zunächst, dass sie Opfer eines Irrtums oder einer Verwechslung geworden sei. Ein Gedächtnisprotokoll der jungen Frau, das unserer Zeitung vorliegt, beschreibt, was in ihr vorging, als man sie auf eine Polizeistation brachte und dort in einen halbdunklen Keller führte. "In mir kam extreme Angst auf", sagte die 1,62 Meter große und 45 Kilogramm leichte Frau, die von den Beamten angeblich wie eine Gewaltverbrecherin abgeführt wurde und der man in der Haftzelle offenbarte, dass sie die Polizei nun "von der anderen Seite kennenlernen" werde. Für ein Telefonat mit einer Person ihres Vertrauens, das jedem Verhafteten zusteht, sei "keine Zeit" gewesen, erzählte Janine M. weiter. Man habe ihr gesagt, dass so ein Anruf "unnötig" sei. Erst später habe man sie mit ihrem Vater telefonieren lassen, der bei der Polizei in Freiburg als Kriminalhauptkommissar tätig ist.
Die Bitte der Frau, einem Haftrichter vorgeführt zu werden, wird abgelehnt
Eindrücklich beschreibt die junge Frau, was dann mit ihr geschah: Sie wurde, nachdem sie sich unter den Augen mehrerer Polizisten bis auf die Unterwäsche aus- und umgezogen hatte, in eine verdreckte Arrestzelle gesteckt. Dort erklärte ein Polizist ihr, dass man auf ihrem Konto viel Geld gefunden habe. Da sie neben dem deutschen auch einen schweizerischen Pass habe, fürchte man, dass sie sich mit dem Geld über die Grenze absetzen wolle. Deshalb müsse sie in der Zelle bleiben, obwohl ihr Lebensgefährte bereits ausgesagt habe, dass sie mit seinen Betrügereien nichts zu tun habe.
Die mehrfache Bitte der Inhaftierten, einem Haftrichter vorgeführt zu werden, wurde abgelehnt mit der Begründung, dass sonntags kein Richter da sei. Erst am Montag wurde die junge Frau nach einer schlaflosen Nacht entlassen. Bereits am Tag darauf wurden die Ermittlungen gegen sie eingestellt.
In der Folge litt Janine M. an Panikattacken und wurde stationär behandelt. Rückhalt findet sie im Freundeskreis und in der Familie: "Sicher hätte es mir auch geholfen, wenn man mir gesagt hätte, dass das, was mit mir gemacht wurde, falsch war und dass man dafür sorgen wird, dass das anderen Menschen nicht mehr zustoßen wird."
Doch vor einer Entschuldigung gegenüber dem Justizopfer drückt sich seither nicht nur die Stuttgarter Polizei: Vom Landespolizeipräsidenten über das Innenministerium bis hin zum Petitionsausschuss im baden-württembergischen Landtag hat der Fall der – so hat es den Eindruck – unrechtmäßigen Behandlung der unbescholtenen Frau durch die Stuttgarter Polizei mittlerweile Wellen geschlagen. Nur hat sich, kurz gefasst, bis heute niemand gefunden, der gegenüber Janine M. eingeräumt hätte, dass bei ihrer Festnahme ein Rechtsbruch begangen wurde.
Bisher blieb das Verhalten der Stuttgarter Polizei ohne Folgen. Dabei hätten Polizei und Innenministerium allen Grund dazu, die Dinge geradezurücken: Vor allem die Schilderung, dass die junge Frau 22 Stunden festgehalten wurde, ohne dass ein Staatsanwalt oder ein Richter über das Vorgehen in dem Fall entschieden hätte, könnte als eklatanter Rechtsbruch ausgelegt werden, der den sogenannten Richtervorbehalt im Grundgesetz außer Kraft setzte. Dieser besagt, dass die Polizei niemanden ohne richterliche Entscheidung einfach so festsetzen darf.
Dokumente, die unserer Zeitung vorliegen, weisen zudem nach, dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft bereits in der Woche nach der Festnahme von Janine M. vollumfänglich vom Vater der Festgenommenen über die mutmaßliche Freiheitsberaubung und Körperverletzung informiert war. Janine M. und ihre Familie schreckten zudem vor einer Strafanzeige zurück und hofften lange, dass die Polizei quasi "hausintern" eine Entschuldigung zuwege bringen würde. Doch selbst eine Petition im Landtag, mit der die Familie des Justizopfers eine Entschuldigung und eine Übernahme der Anwalts- und Therapiekosten der jungen Frau erwirken wollte, blieb Anfang des Jahres 2018 ergebnislos.
Der Petitionsausschuss verwies das Thema an den Bürgerbeauftragten im Land und ehemaligen Aalener Vizepolizeipräsidenten Volker Schindler zur Bearbeitung. Dieser erfuhr, wie aus dem Umfeld der Ausschussvorsitzenden Bea Böhlen (Grüne) zu hören ist, wegen "eines Missverständnisses" aber erst Monate später von dem Fall. "Mir hat Schindler dann gesagt, dass er kein Jurist sei und die Sache daher auch nicht rechtlich bewerten könne", sagte Hans M. (Name geändert), der Vater des Justizopfers.
Als letzter – erfolgloser – Vermittler versuchte sich in den vergangenen drei Monaten Landespolizeipfarrer Bernhard Goetz an der Sache: "Wenn man Fehler macht, muss man sich entschuldigen. Ich bin erstaunt, dass dies in Stuttgart bisher nicht der Fall war. Im Gegenteil: Das Thema wurde auf allen Ebenen verschleppt, egal wo man hinschaut", erzählte Goetz. "Absolut unanständig" habe sich die Stuttgarter Polizei in dem Fall verhalten. "Ich erkenne meine Polizei nicht wieder."
Längst schon wird Janine M. vom Freiburger Anwalt Frank-Ulrich Mann vertreten, der als Opferanwalt im Zusammenhang mit dem "Schwarzen Donnerstag" weiß, mit wem er es zu tun hat. Im Auftrag seiner Mandantin wird Mann Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Beleidigung erstatten. "Was mir passiert ist, war für mich nicht in Ordnung und sollte es auch für niemanden anderen sein", sagt Janine M. Doch die Hoffnung auf eine Rehabilitierung gibt sie nicht auf – sie will endlich eine schriftliche Bestätigung ihrer Unschuld.