Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen gab es vergangenes Jahr vier tödliche Fahrradunfälle. (Symbolfoto) Foto: dpa

Biker oftmals an Unfällen beteiligt. Überholen und Nebeneinanderfahren sorgen für brenzliche Situationen.

Region - Gerade noch entspannt mit dem Auto auf der Landstraße unterwegs, dann der kurze Schreck: Ein Fahrradfahrer zwingt zum Abbremsen und Überholen.

Im Frühling und Sommer, wenn vermehrt Fahrradfahrer auf den Straßen unterwegs sind, kommt es häufig zu brenzligen Situationen. Autofahrer ärgern sich über Fahrradfahrer, die den Radweg nicht nutzen. Biker hingegen sind erbost über zu dicht auffahrende Wagen.

Fahrradfahrer, die bei Unfällen in Baden-Württemberg betroffen sind, machen prozentual den zweitgrößten Anteil hinter Autofahrern aus. Motorisierte Zweiräder und Fußgänger liegen auf den Plätzen drei und vier. Lastwagen hingegen machen den geringsten Anteil aus. Dies geht aus einer Erhebung des Statistischen Landesamts Baden-Württembergs aus dem Jahr 2016 hervor.

Demnach verunglückt die Altersgruppe der 45- bis 60-Jährigen besonders häufig, dicht gefolgt von der der 25- bis 45-Jährigen. Als häufigstes Fehlverhalten von Radfahrern wird die falsche Straßenbenutzung genannt. Michael Aschenbrenner vom Polizeipräsidium Tuttlingen bestätigt dieses Handeln. "Hauptsächlich ist das Problem, dass die Radwege entgegen der Fahrtrichtung benutzt werden“. In diesen Fällen rechnen Autofahrer, die beispielsweise aus einer Seitenstraße herausfahren, möglicherweise nicht mit Fahrradfahrern und sehen nur in eine Richtung.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen (Zollernalbkreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreis Rottweil, Kreis Freudenstadt, Kreis Tuttlingen) gab es im Jahr 2017 380 Unfälle, an denen Fahrradfahrer beteiligt waren. Vier davon endeten tödlich. In allen Fällen waren die Verunglückten über 55 Jahre alt. Nur einer trug einen Helm. "Auch wenn man nur kleine Strecken fährt, sollte ein Helm getragen werden“, sagt Aschenbrenner.

Was können Fahrrad- und Autofahrer beachten?

Für Fahrradfahrer empfiehlt es sich, Strecken zu nutzen, neben denen parallel ein Fahrradweg verläuft. "Stark befahrene Strecken sollten umgangen werden, auch wenn dies einen Umweg bedeutet“, so Aschenbrenner. Auch eine vorschriftsgemäße Beleuchtung sei sehr wichtig. Abrupte Fahrbewegungen seien für Radfahrer ebenfalls zu vermeiden. Autofahrer hingegen sollten in jedem Fall genug Seitenabstand einhalten. Allein ein Streifvorgang kann für Fahrradfahrer einen folgenschweren Sturz bedeuten. Das Abwarten des Gegenverkehrs ist ebenfalls zu beachten.

Dürfen Fahrradfahrer an haltenden Autos vorbeifahren?

Ein häufiges Ärgernis für Autofahrer, die gerade an einer Ampel warten, sind eng vorbeifahrende Fahrradfahrer. Doch dürfen sie das überhaupt? Grundsätzlich ist es Radlern gestattet, rechts zu überholen. Bedingung dabei ist, dass genügend Raum vorhanden ist und mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren wird. Anders sieht es aus, wenn es mehrere Fahrstreifen gibt. In diesen Fällen gilt es, wie auch die Autos, zu warten.

In welchen Fällen dürfen Fahrradfahrer zu zweit nebeneinander fahren?

Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass zwei Fahrradfahrer auf der Straße nebeneinander fahren. Allerdings nur dann, wenn sie den sonstigen Verkehr nicht behindern. Bei Gruppen über 15 Personen ist es sogar ausdrücklich erlaubt.