Lange ermittelte die Polizei gegen die Einbrecherbande, nun klickten die Handschellen. (Symbolbild) Foto: dpa

Fünf Verdächtige in Haft. 19 Einbrüche sollen auf Konto von Dieben gehen. Schaden im sechsstelligen Bereich.

Region - Ein mobiles Einsatzkommando der Polizei hat Mitte Februar in den Landkreisen Calw und Zollernalb eine fünfköpfige Einbrecherbande dingfest gemacht. Das Amtsgericht Hechingen erließ auf Antrag der Hechinger Staatsanwaltschaft gegen alle Tatverdächtigen Haftbefehl.

Nach mehreren Einbruchsdiebstählen Ende vergangenen Jahres - hauptsächlich in Geschäfts- und Autohäuser - hatten die Staatsanwaltschaft Hechingen und die Kriminalpolizeidirektion Rottweil umfangreiche Ermittlungen aufgenommen. Die Bande hat laut Polizei jeweils die Tresore aufgeflext und teils hohe Bargeldbeträge geklaut.

Bei ihren Ermittlungen stießen die Beamten im Januar auf eine Gruppe albanischer Staatsangehöriger. Weitere Recherchen erhärteten den Tatverdacht gegen das Quintett. Nach umfangreichen verdeckten Maßnahmen griff in der Nacht zum 15. Februar - nach einem weiteren Einbruch in ein Rottweiler Autohaus - ein mobiles Einsatzkommando zu. Die Beamten konnten die fünf Verdächtigen in den Landkreisen Zollernalb und Calw vorläufig festnehmen. Bei den anschließenden Durchsuchungen stellten die Einbruchsermittler mehrere Tatwerkzeuge, Diebesgut und einen - so die Polizei - beachtlichen Bargeldbetrag sicher.

Nach den bisherigen Nachforschungen steht die Bande in dringendem Verdacht, in den Landkreisen Calw, Freudenstadt, Rottweil, im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Zollernalbkreis insgesamt mindestens 19 Einbruchsdiebstähle mit einem Schadensvolumen im sechsstelligen Bereich begangen zu haben. Auch der Sachschaden, den die Bande bei ihren Beutezügen verursachte, sei beträchtlich.

Noch am Festnahmetag wurden die fünf Männer beim Amtsgericht Hechingen dem Haftrichter vorgeführt, gegen alle erging Haftbefehl.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen übernimmt die Ermittlungsverfahren von den weiteren beteiligten Staatsanwaltschaften. Das sogenannte Sammelverfahren soll eine effektive und einheitliche Strafverfolgung gewährleisten.