Auf dem Stimmzettel mit den Kandidaten der FDP im Wahlbezirk I Rottweil steht das falsche Datum. Foto: Alt

Pleiten, Pech und Pannen vor den anstehenden Wahlen. Stimmzettel müssen teilweise neu gedruckt werden.

Freudenstadt / Albstadt / Rottweil / Sulz - Im Vorfeld der Kommunalwahlen läuft nicht alles rund. Aus den Gemeinden gibt es Kurioses zu berichten. Was passiert etwa, wenn ein Bewerber nach Zulassung der Wahlvorschläge stirbt?

In Dietersweiler (Kreis Freudenstadt) ereignete sich Kurioses: Ortsvorsteher Joachim Auer (68) wurde acht Wochen vor der Kommunalwahl zwangshalber aus dem Ortschaftsrat verabschiedet. Für die Zeit der Kernsanierung seiner Immobilie in Dietersweiler hat er sich ein Appartement in Freudenstadt genommen und somit formell nun seinen Erstwohnsitz in Freudenstadt. Deshalb muss er seinen Sitz im Ortschaftsrat aufgeben und verliert damit auch das Amt des Ortsvorstehers, weil die Wahl auf Grundlage seines Sitzes im Ortschaftsrat erfolgt war. Für dieses Gremium kann Auer nun zwar nicht kandidieren, aber der Ortschaftsrat könnte ihn dem Gemeinderat dennoch wieder zur Wahl als Ortsvorsteher vorschlagen. Denn dieser muss grundsätzlich nicht im Ort wohnen.

Ebenfalls im Kreis Freudenstadt gewann die Antwort auf die Frage, was im Fall eines gestorbenen Kandidaten passiert, traurige Aktualität. Holger Korneffel, Fraktionsführer der Freien Wähler im Alpirsbacher Gemeinderat und Kreisrat, starb Mitte April überraschend im Alter von 60 Jahren. Die Stimmzettel für Kreistag und Gemeinderat waren zu dem Zeitpunkt schon fertig, und sie werden auch nicht mehr geändert: Stirbt ein Kandidat nach Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel, bleibt sein Name darauf stehen. Bekommt der Verstorbene Stimmen, kommen sie seiner Partei oder Wählervereinigung zu, wie das Landratsamt mitteilte.

Im Zollernalbkreis ist es die Bildungssituation, die Schulleiter Georgios Mpouras von der Schillerschule im Albstädter Stadtteil Onstmettingen interessiert. Deshalb kandidiert Mpouras auf der Liste der CDU für den Kreistag des Zollernalbkreises nicht dort, wo er wohnt, in Hechingen, sondern in Albstadt, wo er die Schullandschaft deutlich besser kennt. Kompliziert war das nicht: Bei der Stadt Hechingen musste er sich eine Wählbarkeitsbescheinigung einholen und sie dann bei der Stadt Albstadt vorlegen. Der dortige Erste Bürgermeister, Anton Reger, hatte es noch leichter, im Wahlbezirk Albstadt zu kandidieren, denn obwohl er in Meßstetten und damit in einem anderen Wahlbezirk wohnt, ist er als Erster Bürgermeister automatisch auch mit den Albstädter Bürgerrechten ausgestattet.

Nachdrucken ist in Rottweil angesagt

Nachdrucken heißt es für das Landratsamt Rottweil. Nachdem einigen Bürgern ein falsches Datum auf dem Stimmzettel beim Vorschlag der FDP für die Wahl des Kreistags aufgefallen war, werden nun alle Stimmzettelblöcke im Wahlkreis I (Stadt Rottweil) mit allen sieben Wahlvorschlägen neu gedruckt. Rund 3000 Euro kostet die Panne. Trotz mehrmaligen Korrekturlesens sei sie niemandem aufgefallen, heißt es vom Landratsamt. Trotzdem verliere der fehlerhafte Stimmzettel seine Gültigkeit nicht. Auch wer seinen Stimmzettel per Briefwahl bereits abgegeben habe, brauche keinen neuen auszufüllen.

Ein Gemeinderatskandidat im Bereich Sulz (Kreis Rottweil) muss auf Stimmen aus seinem Ortsteil verzichten. Wie er bereits vor einem Monat unserer Zeitung berichtete, seien die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig eingetroffen für Unterstützer, die mit dem Wohnmobil unterwegs sind und keine Ausweichadresse haben. Sabrina Glöckler, Sachgebietsleiterin Bürgerdienste der Stadt Sulz, weist daraufhin, dass die Stadt alle Fristen berücksichtigt habe. Auch beim Druck habe es keine Verzögerungen gegeben. Die Stimmen fehlen dem Kandidaten dennoch.