Zurzeit liegt die Freimenge an Cannabis, die als Eigenbedarf gilt, bei sechs Gramm. (Symbolfoto) Foto: dpa

6 oder 15 Gramm? Justizminister Wolf fordert bundesweit einheitliche Cannabis-Grenzwerte. Mit Umfrage

Stuttgart - Bei der Cannabis-Menge, die als Eigenbedarf gilt, gibt es in den Bundesländern große Unterschiede. Baden-Württembergs Justizminister will das ändern - und ist damit nicht allein.

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) fordert bundesweit einheitliche Cannabis-Grenzwerte. «Wir müssen zu einer einheitlichen Obergrenze bei Cannabisprodukten kommen, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden können», sagte Wolf der "Rheinischen Post" (Mittwoch). "Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird."

Zuvor hatte er sich bereits in "Heilbronner Stimme» und «Mannheimer Morgen" dafür ausgesprochen. Bei der Justizministerkonferenz am 6. und 7. Juni im thüringischen Eisenach will Wolf demnach dafür werben

Eigenbedarf oder kein Eigenbedarf?

Es geht dabei um die Mengen Cannabis, die als Eigenbedarf gelten, und bis zu denen die Staatsanwaltschaften Verfahren einstellen können. Die Werte schwanken von Bundesland zu Bundesland zwischen 6 und 15 Gramm. In Berlin ist die Grenze dem Blatt zufolge am höchsten. Baden-Württemberg zieht sie nach Angaben des Justizministeriums bei 6 Gramm.

"Eine konkrete Zahl für eine einheitliche Obergrenze kann ich heute noch nicht nennen», hatte Wolf in der vergangenen Woche «Heilbronner Stimme» und «Mannheimer Morgen» gesagt. "Wir müssen uns hier erst unter den Justizministern der Länder verständigen." Der «Rheinischen Post» sagte er: «Die strafrechtliche Verfolgung von Drogenkriminalität ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen rechtlichen Flickenteppich leisten könnten."

Unterstützung unter Bedingungen

Unterstützung bekommt Wolf von seinem bayerischen Amtskollegen. «Ich halte eine bundesweit einheitliche Obergrenze bei der Frage, was eine «geringe Menge» Cannabis ist, für grundsätzlich wünschenswert», erklärte Winfried Bausback (CSU) am Mittwoch in München. "Eine deutschlandweit einheitliche Obergrenze ist aus bayerischer Sicht jedoch nur dann zu befürworten, wenn die Obergrenze - wie derzeit in Bayern und den meisten Ländern praktiziert - bei sechs Gramm liegt."

Wegen des "stetigen Anstiegs des durchschnittlichen Wirkstoffgehalts" sei eine Grenze von mehr als sechs Gramm nicht vertretbar. Bausback: "Eine Verharmlosung dieser Droge ist absolut unverantwortlich und untergräbt sämtliche Anstrengungen im Kampf gegen den Drogenmissbrauch."

Gesetzliche Regelung

Kauf und Besitz von Drogen wie den Cannabisprodukten Haschisch und Marihuana sind verboten und strafbar. Der Paragraph 31a im Betäubungsmittelgesetz erlaubt aber einen Verzicht auf die Strafverfolgung, wenn es nur um kleine Mengen zum Eigenverbrauch geht, die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Auch die FDP in Baden-Württemberg begrüßt Wolfs Vorstoß. Der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Nico Weinmann, sagte: "Der Rechtsstaat verliert an Überzeugungskraft, wenn in einem Bundesland ein Verhalten strafrechtlich verfolgt wird, das in einem anderen Bundesland als noch nicht strafwürdig hingenommen wird."