Ab 2019 gibt es neben männlich und weiblich auch das dritte Geschlecht. Foto: dpa-Zentralbild

Persönlichkeitsrecht von intersexuellen Menschen laut BVG verletzt. Wie sind Erfahrungen in der Region?

Region - Immer häufiger ist bei Stellenausschreibungen neben männlich (m) und weiblich (w oder auch f) eine dritte Angabe zu finden: "d". Doch was hat es damit auf sich und was bedeutet dieses ominöse "d" überhaupt?

Die Angabe "d" steht für "divers" und soll auch Menschen einschließen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, oder nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden können: sogenannte intersexuelle Menschen.

Grund für diese Neuerung in Stellenausschreibungen dürfte ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) aus dem vergangenen Jahr sein. Dieses stellte fest, dass durch die bestehende Gesetzeslage das Persönlichkeitsrecht intersexueller Menschen verletzt werde und forderte die Einführung eines dritten Geschlechts. Anlass für diese Entscheidung war eine Klage einer intersexuellen Person, die forderte, auch ein drittes Geschlecht ins Personenregister aufzunehmen - für alle, die sich weder als männlich, noch als weiblich empfinden, sondern als intersexuell wahrnehmen. "Kein Mensch darf wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden", wird Bundesjustizministerin Katarina Barley zu diesem Thema zitiert.

Bis November 2013 nur "männlich" und "weiblich"

Dieser Beschluss hat vor allem Auswirkungen auf die Arbeit der Standesämter. Wie lief die Eintragung des Geschlechts ins Geburtenregister bisher? Wie wird die Eintragungsmöglichkeit für intersexuelle Menschen heißen? Und ab wann wird der Beschluss überhaupt offiziell umgesetzt? schwarzwaelder-bote.de hat bei den Standesämtern in der Region nachgefragt.

"Vor dem 1. November 2013 konnte im Geburtenregister eines Kindes nur weiblich oder männlich eingetragen werden", teilt Oxana Brunner, Pressesprecherin der Stadt Villingen-Schwenningen, auf unsere Nachfrage mit. "Mit Wirkung vom 1. November 2013 konnte dann in besonderen Fällen das Geschlecht offen gelassen werden", so die Pressesprecherin der Doppelstadt weiter.

"Bisher gibt es die Varianten weiblich, männlich oder es kann auch keine Angabe zum Geschlecht gemacht werden, wenn das Kind weder dem weiblichen, noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann", sagt Brunner und verweist dabei auf das Personenstandsgesetz (§22 Abs. 3).

Eltern-Wunsch alleine reicht nicht aus

Doch kam es überhaupt schon einmal vor, dass kein Geschlecht eingetragen wurde? Bisher sei das Standesamt Villingen-Schwenningen nur "in seltenen Fällen damit konfrontiert worden", die Angabe des Geschlechts offen zu lassen. Bei Geburtsbeurkundungen sei dies um die fünf Mal vorgekommen, heißt es auf Nachfrage von schwarzwaelder-bote.de. Doch nur allein der Wunsch der Eltern reiche nicht aus, um keine Eintragung des Geschlechts im Geburtenregister zu erlangen. "Dies muss in jedem Fall medizinisch belegt sein", erläutert Brunner.

Dem Standesamt Balingen wiederum sind bisher keine Geburten zur Beurkundung vorgelegt worden, bei denen das Geschlecht nicht eindeutig feststand, teilt Jürgen Luppold, persönlicher Referent des Bürgermeisters, auf Nachfrage mit.

Beim Standesamt Villingen-Schwenningen wird die Formulierung nach Angaben der Stadt "weiteres Geschlecht" heißen. "Davon sind Menschen betroffen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen", so Brunner. Es sei vorgesehen, dass das Gesetz in der Baden-Württemberg-Stadt am 1. November dieses Jahres in Kraft tritt.

In Rottweil wird Beschluss zum 1. Januar 2019 umgesetzt

In Rottweil wird der Beschluss der Eintragung des dritten Geschlechts zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden, sagt Tobias Hermann, Referent für Medienarbeit in Rottweil, denn "bis dahin muss das Gesetz in Kraft getreten sein". Bisher sei in der ältesten Stadt Baden-Württembergs laut Hermann aber auch noch keine solche Anfrage gestellt worden. Wie die Eintragungsmöglichkeit für intersexuelle Menschen heißen wird, stehe bislang noch nicht fest. "Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, in dem 'divers' vorgeschlagen wird", schildert der Pressesprecher.

"Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe 'divers' in das Geburtenregister einzutragen", zitiert Jürgen Luppold die Vorgehensweise im Balinger Standesamt. Dort werde der Beschluss mit Inkrafttreten der Änderung des Personenstandgesetzes umgesetzt, heißt es weiter.

Und welche weiteren städtischen Anlaufstellen werden von diesem Beschluss tangiert? "Grundsätzlich können hier sehr viele Stellen betroffen sein, genauer wird sich dies sagen lassen, wenn das Gesetz verabschiedet und die Ausführungsbestimmungen erlassen sind", schildert Tobias Hermann aus Rottweil.

Gesetz wirkt sich in vielen Lebensbereichen aus

Aus Villingen-Schwenningen heißt es, dass neben dem Standesamt als Personenstandsbehörde auch die Melde- und Passämter sowie "eigentlich nahezu jede Stelle, bei der es um den Personenstand im Zusammenhang mit dem Geschlecht geht", vom Beschluss tangiert werde. "Das Gesetz wirkt sich ebenso in vielen Lebensbereichen aus." Hier zählt VS-Pressesprecherin Brunner Beispiele wie Schule und Beruf auf.

Und damit zurück zu den Stellengesuchen mit der Angabe "m/w/d": Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts sind demnach auch Unternehmen dazu aufgefordert, das dritte Geschlecht in ihre Stellenausschreibungen aufzunehmen. Auf Nachfrage unserer Zeitung bei einem Unternehmen, welches bereits an "m", "w" und "d" ausschreibt, teilte man uns mit, dass dadurch eine Bewerbung eingegangen sei, in der auf einen Transgender-Hintergrund hingewiesen wurde.

Aber wie wird eine Antwort oder der Arbeitsvertrag für eine intersexuelle Person formuliert, wenn unklar ist, ob diese lieber mit Mann oder Frau angesprochen werden möchte - oder sich gar keinem Geschlecht zugehörig fühlt? Betroffene Personen sollten klarstellen, wie sie angesprochen werden möchten, ist von der Personalerseite des besagten Unternehmens zu erfahren.