Region - Bei heißen Temperaturen verspricht das Baden im See oder Fluss eine erfrischende Abkühlung. Die Risiken, die damit einhergehen, werden oft unterschätzt. Das Wasser kann schnell zur tödlichen Gefahr werden. Erst Mitte Juli hatte es einen tödlichen Badeunfall im Oberdigisheimer Stausee gegeben.

Laut der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) ertranken 2017 rund 400 Menschen in Deutschland, 38 davon in Baden-Württemberg. Auffällig dabei ist die hohe Zahl männlicher Opfern. Männer seien nach wie vor die Hauptrisikogruppe, sagt DLRG-Sprecher Achim Wiese. „Leichtsinn, Risikobereitschaft und Selbstüberschätzung sind hier die Hauptursachen.“ Besonders gefährlich sind Flüsse, Seen oder Teiche. Hier kamen die meisten Menschen ums Leben. Solche Gewässer bergen häufig Gefahren, die auf den ersten Blick kaum zu erkennen sind. Etwa starke Strömungen.

Strömungen können heimtückisch sein

Laut DLRG sollte man nie versuchen, gegen eine Strömung anzuschwimmen. Dabei geht einem zu schnell die Kraft aus. Empfohlen wird, sich mit der Strömung treiben zu lassen. So kann man langsam schräg mit der Strömung ans Ufer kommen. Sehr erschöpfte Schwimmer können sich auch auf den Rücken legen und sich mit den Füßen nach vorne treiben lassen. Mit den Armen ist es möglich die Richtung zu korrigieren.

Schwarz-weiß geviertelte Flagge: Hierdurch werden Strandabschnitte, die für die Sondernutzung von Wassersportgeräten geeignet sind, gekennzeichnet. Hier besteht ein Badeverbot.

Jemand, der wild um sich schlägt und laut nach Hilfe schreit: Dieses Bild wird uns im Fernsehen vermittelt, wenn ein Mensch droht zu ertrinken. Doch die Realität sieht anders aus. Ertrinkende können ihre Arme nicht bewusst kontrollieren oder winken, um auf sich aufmerksam zu machen. Für einen Außenstehenden ist der Ernst der Lage oft nicht zu erkennen. Auch um Hilfe schreien ist in solch einer Situation nicht möglich. Vor dem Sprechen muss unser Körper sicherstellen, dass die Atmung funktioniert. In der kurzen Zeit, in der sich der Mund der Person über Wasser befindet, wird schnell aus- und eingeatmet. Ein Warnsignal ist das Schwimmen, ohne sich in eine Richtung zu bewegen. Das heißt der Betroffene versucht mit aller Kraft in eine Richtung zu schwimmen, kommt aber nicht von der Stelle.

Als Helfer richtig handeln

Für Laien ist es nicht einfach, einen Ertrinkenden zu retten. Denn neben der mangelnden Erfahrung, besteht immer das Risiko von dem in Not geratenen Schwimmer mit nach unten gezogen zu werden. Denn wer in Panik gerät, versucht, sich in seiner Not an irgendetwas oder irgendjemandem festzuhalten. Rettungsschwimmer können sich in solchen Situationen mit Hilfe bestimmter Griffe befreien. Wissen, das Laien fehlt.

Stefan Kalmbach, Vorsitzender des DLRG Bezirk Freudenstadt, rät in solchen Notsituationen: „Nicht losrennen und womöglich in Kleidern einen Rettungsversuch unternehmen. Machen Sie das Umfeld auf den Ertrinkenden aufmerksam und holen Sie Hilfe“. Beim Heranschwimmen an den Betroffenen sei es wichtig, sich von vorne zu nähern, Abstand zu halten und Ruhe zu bewahren. Dadurch würden Panikreaktionen vermieden werden. Hilfsmittel, die wie Schwimmflügel Luft verlieren können, seien zur Rettung nicht so geeignet, wie welche aus Feststoffen, zum Beispiel Bojen, so Kalmbach.

Info Badestellenkennzeichnung

Für Badegäste ist es wichtig die Kennzeichen der DLRG zu kennen. Diese geben Aufschluss darüber, ob das Badegebiet von Rettungsschwimmern gesichert wird und sind am Mast einer Wachstation angebracht.

Rot-gelbe Flagge: Badegebiet, das von Rettungsschwimmern gesichert wird. Dieselbe Farbgebung, direkt am Strand begrenzt das Badegebiet.

Rot-gelbe Flagge mit zusätzlicher gelber Flagge: Diese Kombination zeigt ein Badeverbot für ungeübte Schwimmer, Kinder und ältere Personen an.

Rote Flagge: Eine rote Flagge weist auf ein generelles Badeverbot hin. Grund ist eine akute Gefahrenlagen aufgrund von Strömung, hohem Wellengang oder Wasserverschmutzung.

Schwarz-weiß geviertelte Flagge: Hierdurch werden Strandabschnitte, die für die Sondernutzung von Wassersportgeräten geeignet sind, gekennzeichnet. Hier besteht ein Badeverbot.