Das Regierungsprädisium Tübingen will demnächst die Widersprüche gegen die Abbauplanung auf dem Plettenberg bearbeiten. Foto: Visel Foto: Schwarzwälder Bote

Plettenberg: RP schreibt an Aktivisten / Gebühren möglich

Dotternhausen/Tübingen (bv). Post vom Regierungspräsidium Tübingen (RP) hat eine Vielzahl von Personen aus dem Zollernalbkreis erhalten, die gegen einen Bescheid des Landratsamts Zollernalb-Kreis zur Abbauplanung am Plettenberg Widerspruch erhoben haben.

Im Dezember 2020 hatte das Landratsamt eine Änderungsgenehmigung zur Abbauplanung und Konkretisierung der Rekultivierungsplanung bis 2025 für den genehmigten Steinbruch auf dem Plettenberg an das Unternehmen erteilt. Die dagegen eingegangenen Widersprüche wies das Landratsamt zurück und leitete sie ans RP zur Prüfung weiter. Die Behörde bestätigte zwischenzeitlich allen Widersprechenden den Eingang und informierte über die nächsten Schritte sowie über Besonderheiten des vorliegenden Widerspruchsverfahrens.

Für Widersprüche in umweltrechtlichen Verfahren, die erfolglos zurückgewiesen werden, teilt das RP den Widerspruchsführern mit, sehe in Baden-Württemberg der Gesetzgeber eine Gebührenpflicht vor. Diese Gebühr hänge in erheblichem Umfang vom entstandenen Verwaltungsaufwand ab. Bei Ehepaaren, die gemeinsam einen Widerspruch eingelegt haben, seien für jede Person ein Verfahren und damit gegebenenfalls auch zwei gebührenpflichtige Entscheidungen zu treffen.

Hätten mehrere Personen zusammen einen Widerspruch erhoben, könne es zur Senkung des Gebührenrisikos sinnvoll sein, wenn nur einer der Widersprechenden seinen Widerspruch aufrecht erhalte.

Einige Widersprechenden haben zudem den Wunsch geäußert, den Widerspruch nicht gleich zu bearbeiten, sondern ihn ruhen zu lassen bis über jeweils andere erhobene Widersprüche eine Entscheidung getroffen worden sei. "Diesem Wunsch kann aus rechtlichen Gründen nicht nachgegeben werden", betont das RP: "Es gibt darauf keinen Rechtsanspruch."

Die Behörde, so heißt es weiter, werde mit der Bearbeitung der Widersprüche voraussichtlich nicht vor dem 30. Juli beginnen.