Hoch umstrittenes Thema: die Legalisierung der Sterbehilfe. Foto: picture alliance / Oliver Berg

Bei der Sterbehilfe muss der Bundestag jetzt Antworten finden. Viel Zeit sollte er sich nicht lassen, findet Bernhard Walker.

Berlin - Was die Sterbehilfe anbelangt, steckt der Bundestag in einer gewissen Verlegenheit. Denn das Verbot der Sterbehilfevereine, das der Bundestag 2015 beschloss, hat das Verfassungsgericht aufgehoben. Die Richter erklären, das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben schließe die Freiheit ein, für einen Suizid Hilfe von anderen zu bekommen. In welchem Rahmen diese Hilfe stattfindet, muss der Bundestag jetzt noch beantworten. Dafür hat ein Kreis von Angeordneten verschiedener Fraktionen einen eher restriktiven Vorschlag gemacht. Es wird wohl auch liberalere Vorschläge geben. Dieser Prozess ist richtig: So wie der Bundestag abseits von Fraktions- und Parteigrenzen ethisch schwierige Aufgaben gemeistert hat (bei den Bestimmungen zur Organspende oder der Stammzellforschung), muss er im zweiten Anlauf auch bei der Sterbehilfe eine gute und verfassungskonforme Antwort finden. Ganz ohne Rahmen geht es dabei nicht. Legalisierung heißt ja nicht Schrankenlosigkeit. Die Vorstellung, dass jemand mit dem Sterbewunsch von Menschen Geschäfte macht, ist unerträglich. Allein schon deshalb sollte der Beratungsprozess in Berlin jetzt Fahrt aufnehmen.