Ist es erlaubt, nackt Auto zu fahren? Foto: Arek Socha/Pixabay

Wenn Menschen nackt in der Öffentlichkeit unterwegs sind, sorgt das immer wieder für kuriose Vorfälle und fragende Blicke. Ein Experte des ADAC klärt auf, was diesbezüglich im Straßenverkehr erlaubt ist.

Als ein 55-Jähriger mit seinem Auto zur Arbeit fahren wollte, fand er darin plötzlich eine nackte Frau vor. Dieser kuriose Vorfall ereignete sich am Donnerstag in Königsfeld, die genauen Hintergründe sind derzeit noch unklar.

 

Der Fall wärmt die Diskussion zum Thema „Nacktsein in der Öffentlichkeit“ auf. Was ist diesbezüglich erlaubt? Darf man eigentlich unbekleidet Auto fahren?

Alexander Schnaars, Unternehmenssprecher des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC), klärt auf Nachfrage unserer Redaktion, welche Regeln im Straßenverkehr gelten und mit welchen Konsequenzen Verkehrsteilnehmer rechnen müssen, wenn sie nackt unterwegs sind.

Ist es erlaubt, nackt Auto zu fahren?

„In Deutschland gibt es kein Gesetz, das das Nacktfahren verbietet. Das eigene Fahrzeug gilt – wie das eigene Zuhause – als geschützter Raum“, erklärt Schnaars.

Juristisch ist es also nicht verboten, nackt im Auto zu sitzen, solange der Fahrer das Auto sicher fahren kann. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, etwa weil der nackte Fuß vom Pedal abrutscht, könnte dem Fahrer eine Teilschuld angelastet werden, heißt es auf der Internetseite von bussgeldkatalog.org.

Wenn der Fahrer oder Beifahrer im Auto oben ohne oder komplett nackt ist, kann das die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer auf sich ziehen. Einige könnten sich daran erfreuen, während andere sich belästigt fühlen.

Vor allem, wenn man unbekleidet aus dem Auto aussteigt. Das kann durchaus zu Ärger und schlimmstenfalls zu einer Anzeige – zum Beispiel wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach Paragraf 183a Strafgesetzbuch (StGB) – führen und bis zu 1000 Euro kosten.

Diese Regelung gilt zudem in allen Bundesländern. Und was ist, wenn Fußgänger unbekleidet über die Straße gehen?

Auch Schwierigkeiten als Fußgänger

„Auch das ist zwar nicht per se verboten, kann jedoch andere Menschen stören oder belästigen und entsprechend zur Anzeige gebracht werden“, so Schnaars.

Polizei und Ordnungsämter können laut des Experten in solchen Fällen ebenfalls eingreifen, wenn sich Passanten belästigt fühlen oder es dadurch zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommt.

Es hängt also davon ab, wie das Verhalten auf andere wirkt. In bestimmten Fällen, etwa wenn andere Verkehrsteilnehmer abgelenkt werden oder sich belästigt fühlen, könnte es Konsequenzen haben – das gilt auch für das Fahren in Badekleidung.