Mit sexueller Lust lässt sich in Internet sehr viel Geld verdienen. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Sexfilme, Pornovideos und Live-Strips werden bisher fast ohne Vorgaben ins Netz gestellt. Die EU will das nun ändern und damit etwa Kinder besser schützen.

Mit der Lust lässt sich in Internet sehr viel Geld verdienen. Aus diesem Grund ist im weltweiten Netz eine geradezu unüberschaubare Zahl von Porno-Portalen zu finden, die für jedes noch so ausgefallene Bedürfnis eine Befriedigung versprechen. Bei diesen einschlägigen Angeboten ging es bisher eher zügel- und meist auch regellos zur Sache. Doch nun müssen sich die drei großen Anbieter Pornhub, Stripchat und XVideos in Zukunft an gewisse Vorgaben halten. Das zumindest will die Europäische Union. Die Gesetzeshüter haben in diesem Fall vor allem den Schutz von Frauen und Kindern im Sinn. Denn die Plattformen müssen etwa überprüfen, ob die gezeigten Inhalte eine Gefahr für geschlechterspezifische Gewalt beinhalten. Zudem sollen sie gegen Darstellungen sexueller Gewalt und Kinderpornografie vorgehen.

 

Porno per KI

Dem Gesetz zufolge müssen Porno-Seiten solche „illegalen Inhalte“ schneller löschen. Die Plattformen müssen zudem Videos von ihren Seiten nehmen, die gegen den Willen der dargestellten Menschen hochgeladen wurden. Sie sollen außerdem gegen KI-generierte Deepfakes vorgehen, bei denen etwa ein Gesicht nachträglich in ein Video eingefügt wird. Ziel ist es auch, den Schutz von Minderjährigen und ihrer mentalen Gesundheit sicherzustellen. Die Unternehmen sollen deshalb verhindern, dass Minderjährige Zugriff auf pornografische Inhalte haben und dazu verpflichtende Altersbeschränkungen einführen. Für Pornhub und Stripchat treten die Vorgaben am Sonntag in Kraft und von Dienstag an gelten sie für XVideos. Die Regelung der Porno-Plattformen geschieht im Rahmen des neuen EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Die Portale stehen - was die Regulierung betrifft - damit auf einer Stufe mit Twitter, Facebook, Tiktok und mehreren Google-Diensten. Das Gesetz soll grundsätzlich sicherstellen, dass Plattformen etwa illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum einfacher gemacht, solche Inhalte zu melden. Dabei müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine. Allerdings wollen sich die drei betroffenen Porno-Anbieter nicht den Vorgaben der EU beugen und haben deshalb Klagen gegen die EU-Kommission eingereicht.

Werbung im Fokus

Pornhub und Stripchat erklären etwa, dass sie nicht als sehr großer Anbieter einzustufen sind. Brüssel hat festgelegt, dass die Regeln erst ab einer Schwelle von 45 Millionen aktiven Nutzern gelten. Die Plattform XVideos liegt zwar deutlich über dieser Schwelle, doch klagen die Betreiber dagegen, ein detailliertes Verzeichnis der auf der Plattform geschalteten Anzeigen offenzulegen. Die Frage der Transparenz vor allem bei der Werbung ist der EU allerdings sehr wichtig. So wird im DSA verlangt, dass die Onlinedienste offenlegen müssen, welche Daten sie für personalisierte Werbung verwenden. Nutzerinnen und Nutzer sollen sehen können, mit welchen Einstellungen Werbung auf sie angepasst wird und wer die Anzeigen finanziert.

Dafür können Plattformen beispielsweise eine Datenbank führen, in der sie alle in der EU geschalteten Anzeigen hinterlegen. Besonders sensible Daten wie sexuelle Orientierung, politische Einstellung und Religionszugehörigkeit dürfen nicht für gezielte Werbung genutzt werden. Personalisierte Anzeigen für Minderjährige sind vollständig verboten. Die von Brüssel angedrohten Strafen sind sehr hoch und können bei manchen Unternehmen in die Milliarden gehen. Das Gesetz sieht Zahlungen in Höhe von bis zu sechs Prozent des globalen Umsatzes vor. Für den Onlineriesen Amazon wären das gemessen am Umsatz des vergangenen Jahres mehr als 28 Milliarden Euro. Als letztes Mittel kann die EU-Kommission einen Onlinedienst unter dem neuen Gesetz auch sperren.