Hitzefrei ist vielen ein Begriff. Aber was ist mit Kältefrei? Ob Schüler und Arbeitnehmer darauf einen Anspruch haben – und so etwa bei eisigen Temperaturen einfach nach Hause gehen können.
Der Winter ist in Deutschland zurück, die Temperaturen sinken wieder stark – also werden in Schulen, Büros und Co. die Heizungen aufgedreht. Schließlich will ja keiner während des Unterrichts oder auf der Arbeit frieren, oder mit Wärmflasche, Schal und Mütze ausgestattet seinen Aufgaben nachgehen.
Was aber, wenn die Heizungen einmal ausfallen und es so richtig kalt wird ? Gibt es in solch einem Fall so etwas wie „Kältefrei“, das vor allem viele Schüler ab und zu gerne hätten? Und wie sieht es in Büros und Co. aus? Gibt es dafür gesetzliche Regelungen?
Kalte Temperaturen an Schulen
Einen generellen Anspruch auf Kältefrei gibt es nicht. Allerdings gibt es Vorgaben für die Raumtemperatur in Klassen- und Betreuungsräumen. Diese ergeben sich grundsätzlich aus der Arbeitsstättenverordnung und aus Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Regelungen sehen etwa in Baden-Württemberg aktuell eine Temperatur von 20 Grad Celsius bei leichten Tätigkeiten, die im Sitzen ausgeführt werden, als ausreichend an. In den anderen Bundesländern ist das ebenfalls der grobe Richtwert – und genau der gilt sowohl für Schulen als auch für Kindertageseinrichtungen.
Ende September 2022 teilte das Kultusministerium Baden-Württemberg mit, dass diese Regelung trotz der Energieknappheit damals bestehen bleiben muss. Beim Lüften durfte die Raumtemperatur allerdings unterschritten werden.
Und wie sieht das bei Kleinkindern aus? Dazu schreibt etwa das Kultusministerium, dass die Arbeitsstättenverordnung nicht nach dem Alter der Personen, differenziere. Unterschiedliche Vorgaben für Kinder und Erwachsene gebe es also nicht. „Lediglich im Kleinkindbereich wird darauf hingewiesen, dass die ideale Raumtemperatur für Kleinkinder im Bereich von 21 bis 22 Grad Celsius liegt.“
Also kein „Kältefrei? Einen Unterrichtsausfall wegen Kälte ist nicht per se möglich, allerdings kann es Ausnahmen geben – etwa wenn eine Heizung ausfällt und deswegen keine ausreichende Temperatur mehr in den Klassenräumen herrscht. Die Entscheidung, ob die Schüler letztlich nach Hause gehen können, liegt dann allerdings bei den Schulleiterinnen und Schulleitern vor Ort.
Kalte Temperaturen am Arbeitsplatz
Und wie sieht es im Job aus? Auch hier gilt, dass das Gesetz „Kältefrei“ nicht vorsieht. Einfach nach Hause gehen dürfen Arbeitnehmer also nicht. Allerdings: Regelungen zu „Kälte“ gibt es. Diese wiederum hängen von der Art des Jobs und vom Arbeitsort ab. Wie bei Schulen auch gilt die Arbeitsstättenverordnung, die eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ verlangt.
So muss die Temperatur in Arbeitsräumen in Abhängigkeit von der Schwere der Arbeit und der Körperhaltung mindestens den Werten in der folgenden Tabelle entsprechen:
- Leichte Arbeit (leichte Bewegungen mit der Hand und den Armen vollführt): + 20 Grad (Arbeit im Sitzen) sowie + 19 Grad (Arbeit im Stehen oder Gehen)
- Mittlere Arbeit (mittelschwere Arm- oder Beinarbeiten): + 19 Grad (Arbeit im Sitzen) sowie + 17 Grad (Arbeit im Stehen oder Gehen)
- Schwere Arbeit (Schwere Beschäftigungen, die Hände, Arme, Beine oder Rumpf belasten): Keine Angaben (Arbeit im Sitzen) sowie + 12 Grad (Arbeit im Stehen oder Gehen)
Sind diese Lufttemperaturen nicht gewährleistet, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Denn: Er hat dafür zu sorgen, dass seine Beschäftigten am Arbeitsplatz nicht frieren müssen.
Zu solchen Maßnahmen zählen etwa Wärmestrahlungsheizungen oder geeignete Kleidung für die Arbeitnehmer. Wer etwa in einer zugigen Lagerhalle oder im Straßenbau arbeitet, muss vom Chef sowieso dicke Winterbekleidung zur Verfügung gestellt bekommen. Außerdem muss ein Aufwärmraum (beispielsweise in einem Baucontainer mit Ofen) vorhanden sein. Wie bei Schulen gilt aber auch in Büros und Co.: Wenn die Temperaturen sowie die Maßnahmen nicht ausreichend sind, kann der Arbeitgeber seine Angestellten nach Hause schicken.