Die Gemeinde Starzach muss den Verkauf eines Grundstücks nicht rückgängig machen. Der Käufer hatte der Gemeinde arglistige Täuschung vorgeworfen. Er habe vor dem Kauf nicht gewusst, dass in der Gemeinde ein Windpark geplant ist.
Weder der Kläger noch Starzachs Bürgermeister Thomas Noé oder andere Vertreter der Starzacher Gemeindeverwaltung erscheinen am Mittwochmorgen im Saal 101 des Landgerichts Tübingen. Die Richterin verliest das Urteil im Starzacher Grundstücksstreit in einem leeren Saal. Ihr Entscheidung: Die Klage eines Grundstückskäufers, der vor Gericht ging, weil die Gemeinde ihn nach seiner Meinung vor dem Kauf auf den geplanten Windpark hätte hinweise müssen, sei unbegründet. Eine arglistige Täuschung seitens der Gemeinde Starzach gegenüber dem Grundstückskäufer konnte das Gericht nicht erkennen. Der Kläger habe daher keinen Anspruch auf eine Rückabwicklung des Grundstückskaufs.