Der Streit zwischen der Stadt Hechingen und der Familie Hahn vom ehemaligen Hotel Klaiber wegen einer sanierungsrechtlichen Genehmigung ging bis vor den VGH Mannheim. Nun scheiterte die Familie Hahn mit einer Schadensersatzklage über 500 000 Euro.
Der Rechtsstreit zwischen der Familie Hahn vom ehemaligen Hotel-Restaurant Klaiber, heute „Refugio“, und der Stadt Hechingen hatte im Frühjahr 2022 für Aufsehen gesorgt. Hintergrund war, dass die Hahns am 8. April 2020 mehrere Flurstücke am Obertorplatz – darunter das mit dem Gebäude des damaligen Hotels Klaiber – an die Immobilienfirma EJL verkaufen wollten. Die Stadtverwaltung hatte den Kaufvertrag über 1,6 Millionen Euro aber nicht genehmigt. Dies wäre aber nötig gewesen, da die zum Verkauf stehenden Flurstücke im Sanierungsgebiet Oberstadt liegen. Dadurch können Hauseigentümer hohe Zuschüsse für eine Sanierung der Gebäude erhalten.
Die Stadt rechtfertigte ihr Vorgehen im aus ihrer Sicht überhöhten Kaufpreis: Statt 1,6 Millionen Euro hielt sie 1,1 Millionen Euro für angemessen. Dies hätte für ein eventuell beabsichtigtes Vorkaufsrecht der Stadt Bedeutung gehabt. Vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen erlitt die Stadt in dem Rechtsstreit damals wegen eines Formfehlers eine Niederlage. Beendet war der Fall damit aber nicht: Die Stadt ging in Berufung in die nächsthöhere Instanz vor den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim – und unterlag erneut.
Klage von der vierten Zivilkammer des Landgerichts abgelehnt
Doch damit nicht genug: Nun hat die Familie Hahn vor dem Landgericht Hechingen gegen die Stadt Hechingen – wegen entgangenem Gewinn in der Folge des Rechtsstreits – auf Schadensersatz geklagt, wie unsere Redaktion auf Anfrage von Kristina Selig, Pressesprecherin am Landgericht, erfährt. Konkret habe es sich um die Summe von 506 296,71 Euro gehandelt. Da die Stadt damals die sogenannte „sanierungsrechtliche Genehmigung“ nicht erteilt habe, sei infolgedessen der Kaufpreis von der EJL nicht bezahlt worden, weshalb keine „ertragreichen Folgegeschäfte zur Verfügung gestanden haben“, so die Begründung der Kläger.
Doch: Die Klage auf Schadensersatz wurde jüngst von der vierten Zivilkammer des Landgerichts Hechingen abgewiesen. Die Begründung der Richter: „Kurzgesagt haben die Kläger vor der Verhandlung nicht schlüssig dargelegt, dass das Ausbleiben der Genehmigung ursächlich für das Ausbleiben des Kaufpreises war“, informiert Selig.
Denn, und das ist interessant: Die „sanierungsrechtliche Genehmigung“ sei nach einem Vergleich der Streitparteien vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 13. Oktober 2023 erteilt worden, aber der Kaufpreis sei bis heute nicht geflossen, sagt Selig zur Urteilsbegründung. Sprich: Die EJL hätte ihre Pläne für das zentrale Gebäude am Obertorplatz ab Oktober 2023 umsetzen können, hat es aber nicht getan.
Berufung kann bis 30 Tage nach Zustellung des Urteils eingelegt werden
Die Kläger hätten indes trotz zweifacher gerichtlicher Hinweise auch keinen Beweis dafür angeboten, dass es die Verzögerung war, die zum Ausbleiben des Kaufpreises geführt hatte. Ein entsprechender Vortrag in der mündlichen Verhandlung sei von den Richtern als verspätet zurückgewiesen worden, berichtet Kristina Selig weiter. Über die Frage, ob die Stadt ihre Amtspflichten verletzt habe, habe daher nicht entschieden werden müssen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Berufung kann bis 30 Tage nach Zustellung des Urteils eingereicht werden.
Inzwischen liegen die großen Pläne der EJL, die die gesamte Gebäudezeile am östlichen Obertorplatz neu gestalten wollte, ohnehin auf Eis. Denn: Nun will die Familie Hahn von der EJL ihr Geld aus dem Verkauf des ehemaligen Hotel Klaibers per Zwangsversteigerung der ehemaligen Volksbank und ehemaligen Drogerie am Obertorplatz 13 und 15 sowie des ehemaligen Verlagsgebäudes am Obertorplatz 19 wieder eintreiben. Das Amtsgericht Hechingen hat kürzlich die Termine für die Zwangsversteigerung der beiden erstgenannten Gebäude für den 5. Juni festgesetzt.