Der Streit um Grenzabstände in der Dornstetter Altstadt geht in die nächste Instanz.
Der Rechtsstreit um die erteilte Baugenehmigung für das Gebäude am Marktplatz 11 in Dornstetten geht in die nächste Runde. Die öffentliche Berufungsverhandlung findet am 5. Mai um 11 Uhr im Bürgersaal statt.
Knapp zwei Jahre nach der Erstverhandlung, in der das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage eines Angrenzers gegen die erteilte Baugenehmigung für das Gebäude am Marktplatz 11 abgewiesen hatte , findet nun die Berufungsverhandlung statt.
Zur Erinnerung: Der Kläger, Eigentümer des Nachbargebäudes, hatte im Verfahren unter anderem die Nichteinhaltung der Abstandsflächen und Grenzabstände mit der Folge unzumutbarer Verschattung geltend gemacht und aufgrund der Gebäudehöhe auch mit der nicht vorhandenen Einfügung in die Umgebungsbebauung argumentiert. Im Vergleich zu dieser Umgebungsbebauung sei das Gebäude zu hoch und auch die Balkonanlage zu groß, hieß es damals unter anderem.
Nachbar hatte geklagt
Zuvor hatte bereits der Gemeinderat das Einvernehmen wiederholt mit ähnlicher Argumentation wie der Kläger versagt, dem Vorhaben nach den daraufhin teilweise durchgeführten Planungsänderungen aber am Ende zugestimmt. Der Nachbar hatte daraufhin den Klageweg beschritten.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte die Klage im Juli 2024 erstinstanzlich nach einer Verhandlung vor Ort, bei der das Gebäude wie auch die Umgebung in Augenschein genommen wurden, mit ausführlicher Begründung abgewiesen. Der Kläger hatte gegen dieses Urteil in der Folge aber Berufung eingelegt.
Diese Berufung wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils am 4. September 2025 zugelassen. Beklagte ist in diesem Fall der Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, der die Baugenehmigung erteilt hat. Die Verhandlung ist öffentlich, interessierte Zuhörer können deshalb daran teilnehmen.