Ein mehr als zwei Jahre andauernder Streit zwischen dem Eigentümer des Brigach-Kiosk und der Stadt ist beendet. Der Unternehmer Zaynal Agir muss das Gebäude nun auf eigene Kosten abreißen.
VS-Villingen - Über die Theke des heruntergekommenen Kiosk an der Villinger Brigach sind schon seit Jahren keine Speisen mehr gewandert – und dabei bleibt es auch. Denn das Gebäude muss endgültig weichen. Dafür sorgt ein Urteil, das nun rechtskräftig wurde.
Damit endet ein schon seit längerer Zeit andauernder Streit zwischen Zaynal Agir und der Stadtverwaltung VS. Der Unternehmer hatte das Gebäude im Jahr 2004 gekauft – allerdings war Ende 2018 der Pachtvertrag für das städtische Areal, auf dem der Kiosk steht, ausgelaufen. Verhandlungen über eine Verlängerung scheiterten trotz Modernisierungsplänen des Unternehmers.
Stadt verklagte Agir
"Die Stadt hat mit ihm einen auf 15 Jahre befristeten Pachtvertrag ohne Verlängerungsoption abgeschlossen, mit der Auflage, am Ende der Pachtzeit den Kiosk auf Kosten des Pächters abzureißen", so Oxana Brunner, Pressesprecherin der Stadtverwaltung. Der Fall mündete schließlich in einer Zivilklage der Stadt gegen Agir, der keine Anstalten machte, das Gebäude zu räumen.
Bereits im Januar entschied das Landgericht Konstanz im Sinne der Verwaltung, wie deren Pressesprecherin Mirja Poenig auf Anfrage unserer Zeitung erklärt: "Der Beklagte wurde mit Urteil des Landgerichts Konstanz verurteilt, das vormals an ihn verpachtete Grundstück zu räumen sowie das Gebäude nebst Keller zu beseitigen und mit verfüllter Baugrube an die Klägerin herauszugeben." Der Unternehmer ging schließlich in Berufung – nahm diese aber bei einer mündlichen Verhandlung am 19. August beim Oberlandesgericht Karlsruhe, Zweigstelle Senate Freiburg, wieder zurück, wie ein Sprecher des Gerichts erläutert: "Die Entscheidung des Landgerichts Konstanz ist nunmehr rechtskräftig."
Kosten stehen nicht fest
Oxana Brunner zeigt deshalb den Weg auf, den die Stadtverwaltung nun geht. "Es geht jetzt in die Vollstreckung", macht sie deutlich. Über einen Anwalt werde der Kiosk geräumt und der Schlüssel eingezogen. Im zweiten Schritt erfolge der Abbruch, der von Agir geleistet werden müsse. Sollte dies nicht geschehen, könne der Anwalt mit einem Titel die Zwangsvollstreckung durchsetzen. Sollte die Stadt schließlich die Kosten für den Abbruch vorstrecken, habe die Verwaltung 30 Jahre Zeit, das Geld wieder beim Eigentümer zu holen.
Wie hoch diese sein werden, steht laut der Pressesprecherin noch nicht fest. Jedenfalls sei der Aufwand nicht gering, insbesondere, weil, wie das Urteil festgelegt, der Keller ebenfalls zurückgebaut werden und die Grube schließlich verfüllt werden müsse. Unklar ist darüber hinaus, wie es hinsichtlich der zeitlichen Schiene des Abbruchs aussieht.
Und was passiert mit der Fläche? Brunner: "Bisher gibt es keine konkreten Projektvorschläge oder Konzepte." Es seien immer mal wieder Gedanken und Ideen im Raum gestanden, aber entschieden sei noch nichts.