Angesichts der Neonazi-Morde sind SPD und CDU für ein Verbotsverfahren gegen die NPD.

Berlin/Leipzig - SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier hat angesichts der rechtsextremen Mordserie ein neues Verfahren für ein Verbot der rechtsextremen NPD gefordert. „Wir tun gut daran, dass wir jetzt dran gehen und ein NPD-Verbot noch mal prüfen“, sagte Steinmeier am Dienstag im ZDF-„Morgenmagazin“. „Es hat sich gezeigt: Es ist notwendig.“ Bei den Ereignissen um die Thüringer Neonazi-Gruppe habe der rechtsextreme Nationalismus und Fremdenhass „seine widerliche Fratze“ offenbart.

Es gibt offenbar Verbindungen zwischen der NPD und der NSU

Die ersten Analysen hätten gezeigt, dass es offensichtlich Verbindungen zwischen der NPD und der Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ gegeben habe. „Die NPD scheint mir eine Partei zu sein, die sozusagen den politischen Arm nach außen macht, sich aber abstützt auf solche Untergrundbewegungen, wie wir sie jetzt gesehen haben“, sagte Steinmeier. Eine Vielzahl von Verbindungsleuten in der rechtsextremen Szene bringe allerdings nicht mehr Sicherheit.

Früherer Antrag für NPD-Verbot war im Jahr 2001 gescheitert

Zudem verminderten sie die Chancen für ein NPD-Verbot. Ein früherer Antrag für ein solches Verbot war im Jahr 2001 im wesentlichen daran gescheitert, dass die NPD mit Spitzeln des Verfassungsschutzes unterwandert war. Das sei ein „nicht behebbares Verfahrenshindernis“, hieß es in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts.

Die CDU spricht sich auch für ein NPD-Verbotsverfahren aus

Auch CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe hat ein „entschiedenes staatliches Handeln“ gegen rechtsterroristische Entwicklungen in Deutschland verlangt. „Dieser braune Terror verlangt harte Antwort“, sagte er am Dienstag im Deutschlandfunk. So sollten auch die Erfolgsaussichten für ein neues NPD-Verbotsverfahren geprüft werden, sagte der CDU-Politiker. „Das erste Verbotsverfahren ist gescheitert. Man sollte nur ein erneutes einleiten, wenn es Aussicht auf Erfolg hat.“

Seite 2: Neues Verfahren müsse im Licht der Ermittlungsergebnisse geprüft werden

Sollte es Hinweise auf Verbindungen zwischen rechtsextremen Parteien und rechtsterroristischer Gewalt geben, müssten darauf die Ermittlungen konzentriert werden, sagte Gröhe. „Und sollte im Laufe von Ermittlungen eine solche Verbindung dargelegt werden können, in einer auch dann gerichtsfesten Art und Weise, dann wäre das eine neue Situation.“ Ein neues Verfahren müsse im Lichte der Ermittlungsergebnisse geprüft werden, sagte Gröhe. „Es ist niemandem damit geholfen, wenn man überstürzt in ein Verfahren geht und erneut unterliegt.“

Bundeskanzlerin ebenfalls für Verbotsverfahren

Bereits am Montag bekräftigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beim  CDU-Parteitag in Leipzig, dass man angesichts der Neonazi-Mordserie an Ausländern in Deutschland die Erfolgsaussichten für ein neues NPD-Verbotsverfahren prüfen lassen solle. Das geht aus einem Initiativantrag hervor, der von Merkel, CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe und weiteren Delegierten eingebracht wurde. Der Antrag lag der Nachrichtenagentur dpa vor.

NPD-Verbotsverfahren soll vorangetrieben werden

Die CDU will die Regierungen von Bund und Ländern auffordern, intensiv zu prüfen, ob nach dem Vereinsrecht weitere Strukturen der rechtsextremistischen Szene verboten werden können. Zudem müsse die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren vorangetrieben werden. Bund und Länder seien gefordert, „alle rechtsstaatlichen Mittel konsequent gegen diese rechtsextremistischen Bestrebungen zu ergreifen“.

Bundesverfassungsgericht hatte erstes Verbotsverfahren 2003 gestoppt

Der von extremistischen Parteien und vielen Kameradschaften getragene aggressive Rechtsextremismus sei durch die Mordserie demaskiert worden "und zeigt sich als eine ernsthafte, brutale Gefahr für unser demokratisches Gemeinwesen", heißt es in dem Papier. Die Taten der Terrorzelle in Zwickau zeigten "in aller Brutalität, dass rechtsextremistische Strukturen ihren aggressiven Kampf" gegen den Rechtsstaat auch mit terroristischen Mitteln führten. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein erstes Verbotsverfahren 2003 gestoppt, weil Verbindungsleute des Verfassungsschutzes in der NPD aktiv waren.