Das politische Klima in Deutschland hat sich verändert. Bisher wird das ebenso hilflos wie tatenlos hingenommen. Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ klingt hohl.
Die AfD surft auf einer Erfolgswelle, derweil sich in der demokratischen Mitte die Ratlosigkeit mit der Hilflosigkeit verschwistert. Anschauungsmaterial bot jüngst CDU-Landeschef Manuel Hagel. Auf einer Pressekonferenz, befragt zu den Berichten über ein klandestines Treffen von Rechtsextremisten, AfD-Leuten, Mitgliedern der Werteunion sowie Geschäftsleuten, holte Hagel zu einem eindrucksvollen Vortrag aus. Sichtbar angefasst verglich er die Zusammenkunft am Lehnitzsee bei Potsdam mit der Wannseekonferenz des Jahres 1942, auf der NS-Funktionäre die Ermordung der europäischen Juden konzeptionell und organisatorisch besprachen. Beide Orte, die Landvilla Adlon und das Haus der Wannseekonferenz, sind nur wenige Kilometer voneinander entfernt. Die AfD an der Macht, warnte Hagel, würde Deutschland international isolieren und wirtschaftlich verarmen lassen. Im Umgang mit der AfD sei eine 180-Grad-Wende nötig.
Dem Volkswillen entzogen
Eine starke Ansage. Was folgt also daraus? Nun, da fasste sich der CDU-Politiker kürzer: Im Bund müsse eine neue Regierung her, im Übrigen gelte es, die AfD politisch zu bekämpfen und ihren Wählern eine Brücke zurück in die Mitte zu bauen. Über ein Verbot müssten Richter, nicht Politiker entscheiden. Damit hatte Hagel unzweifelhaft recht. Nur können die Karlsruher Verfassungsrichter das erst, wenn Politiker in Regierungen und Parlamenten einen Verbotsantrag stellen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte sich einige Tage später – wie häufig in sensiblen Fragen – für unzuständig. Die Landesregierung könne ein Verbot nur betreiben, wenn es sich „aufs Land“, also auf die AfD im Südwesten beziehe. „Wir sollten uns darauf konzentrieren, die AfD politisch einzudämmen.“ Als Präsident des Bundesrats habe er bereits erfolglos das NPD-Verbot beantragt. Tatsächlich hielt das Bundesverfassungsgericht die NPD im Jahr 2017 zu unbedeutend für ein Verbot.
Für die AfD gilt das nicht, im Gegenteil: Demoskopen sehen sie in Teilen Ostdeutschlands als stärkste politische Kraft, auch im Westen liegt sie bei mehr als 20 Prozent. Das ist mehr als jene 18,3 Prozent, mit denen die NSDAP bei der Reichstagswahl 1930 ihren Siegeszug begann, der sie innerhalb von zweieinviertel Jahren im Bündnis mit dem Rechtsbürgertum ins Reichskanzleramt führte. Ist die AfD jetzt also zu groß, um sie zu verbieten? Politisch ist dieser Einwand gegen ein Verbot vielleicht relevant, verfassungsrechtlich aber nicht. Das Grundgesetz verbürgt vorstaatliche Menschenrechte, die keiner Mehrheitsentscheidung unterliegen und des Volkes Willen entzogen sind. Eine Partei, welche die Menschenwürde nach völkischen Kriterien sortiert, stellt sich gegen die Verfassung.
Ausgerechnet der Star der AfD, der Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke in Thüringen, knüpft direkt an den Nationalsozialismus a n. Er ist ein Rassist, der sich über das unterschiedliche Fortpflanzungsverhalten von Afrikanern und Europäern verbreitet und den „Volkstod durch Bevölkerungsaustausch“ beschwört. Er akzeptiert kaum verhohlen Gewalt als Mittel der Politik. Beim Umsturz, er spricht von „Wendephase“, werde man nicht ohne „wohltemperierte Grausamkeit“ auskommen. 2018 schrieb Höcke in seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“: „Eine neue politische Führung wird dann schwere moralische Spannungen auszuhalten haben: Sie ist den Interessen der autochthonen Bevölkerung verpflichtet und muss aller Voraussicht nach Maßnahmen ergreifen, die ihrem eigentlichen moralischen Empfinden zuwiderlaufen.“
Unmoralisch handeln, um Gutes zu bewirken? Was Höcke da erzählt, ist Heinrich-Himmler-Deutsch. Hitlers SS-Anführer Himmler bescheinigte 1943 in der berüchtigten Posener Rede seinen Kommandeuren, sie hätten „diese schwerste Aufgabe“ – die Morde an den europäischen Juden – „in Liebe zu ihrem Volk“ begangen, ohne seelischen oder charakterlichen Schaden zu nehmen. Höcke hat für den öffentlichen Gebrauch der SA-Parole „Deutschland erwache“ ein Strafverfahren am Hals. Was aber ist von einem AfD-Landesverband zu halten, die diesem Mann den Vorsitz in Partei und Landtagsfraktion einräumt?
Abstruser „Abschiebekalender“
In dem Urteil zum KPD-Verbot 1956 forderte das Bundesverfassungsgericht die Feststellung einer „aggressiv-kämpferischen“ Haltung, um eine Partei aus dem Verkehr zu ziehen. Die Frage ist, was dies zu bedeuten hat in Zeiten digitaler Volksverhetzung. Setzt das offene Gewalt voraus? Muss es erst so weit kommen wie beim Sturm auf das Kapitol in Washington – oder ist es dann nicht schon zu spät? Wie schwierig es ist, der AfD allein argumentativ beizukommen, zeigt das Beispiel Sachsen, wo der CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer gefühlt schon an sämtlichen Küchentischen seiner Landeskinder saß, um ihnen gut zuzureden. Der Erfolg ist überschaubar. Die AfD blüht.
CDU-Landeschef Hagel steht in regelmäßigem Kontakt zu Kretschmer und anderen Parteifreunden in Ostdeutschland. Dort, so beobachtet er, herrsche ein noch raueres Klima als im Westen. Hagel ist gegen ein AfD-Verbot, weil die gesellschaftliche Stimmung bleibe, auch wenn die AfD weg sei. Gegen die AfD anzugehen bedeute „Schweiß und Arbeit“.
Allerdings entfielen mit dem AfD-Apparat in Partei und Parlamenten Ressourcen und Strukturen für die organisierte Hetze, zumal auf den digitalen Kanälen: Mit hämischem Grinsen stellt etwa ein AfD-Abgeordneter aus dem baden-württembergischen Landtag über einen Social-Media-Kanal seinen „Abschiebekalender 2024“ mit den „zwölf schönsten Abschiebefliegern“ vor. Jeder Monat zeigt ein großes Flugzeug – für Luftfahrtaffine, merkt der Mann an, seien auch technische Daten angegeben.