Zwei mutmaßliche Rechtsextremisten stehen in München vor Gericht. (Symbolbild) Foto: imago images/Jan Huebner/Blatterspiel via www.imago-images.de

Die rechtsextreme Partei Der III. Weg hat in Bayern und Sachsen Wahlplakate mit einer Aufforderung zum Totschlag und Volksverhetzung aufgehängt, so die Ansicht der Staatsanwaltschaft. Zwei Männer stehen vor Gericht.

Wahlplakate der rechtsextremen Gruppe Der III. Weg mit dem Spruch „Hängt die Grünen“ sind seit Dienstag Thema eines Gerichtsprozesses vor dem Amtsgericht in München. Zwei Männer, darunter ein szenebekannter Neonazi, müssen sich wegen Aufforderung zum Totschlag und Volksverhetzung verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft sollen sie für mehr als 25 Plakate verantwortlich sein, die während des Bundestagswahlkampfes im September 2021 in München sowie Cham und Roding in der Oberpfalz aufgehängt wurden. Eines davon hing in Sichtweite des Stadtbüros der Grünen in München. Die Wahlplakate wurden von der Polizei abgehängt.

Angeklagte schweigen zu den Anschuldigungen

Das sei keine freie Meinungsäußerung mehr, sagte ein Zeuge, der selbst Mitglied der Grünen ist. Er hatte eines der Plakate im September 2021 in München entdeckt und alarmierte die Polizei. Der Spruch habe ihn betroffen gemacht. „Das ist schon fast Aufruf zu einer Straftat“. Ähnliches berichtete der Vorsitzende der Münchner Grünen, Joel Keilhauer. Er sei von Parteimitgliedern aufmerksam gemacht worden, die sich von dem Slogan bedroht gefühlt hätten.

Die Beschuldigten wollten sich Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen äußern. Der 65-Jährige war damals Vorsitzender der Partei Der III. Weg und gilt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts. Zudem soll er die Aufhängung an Orten in Bayern und auch in Sachsen veranlasst haben. Der 42-Jährige war der Anklage zufolge stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands Bayern.