Auf Betreuung rund um die Unterrichtszeit erhalten Grundschüler ab 2026 einen Rechtsanspruch. Foto: dpa/Marcel Kusch

Das Recht auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen greift ab 2026 auch im Land. Wo Eltern den vollen Anspruch einlösen können? Das steht im Land noch in den Sternen.

Ganz sicher ist in Bayern politisch auch nicht alles Gold, was glänzt. Aber bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule, hätte Baden-Württemberg sich durchaus eine Scheibe vom Vorgehen der weiß-blauen Staatsregierung abschneiden können: Die hat schon 2023 angekündigt, dass sie 130 000 neue Betreuungsplätze für Grundschüler schaffen und aus dem Landesetat fördern wird. Zwei Jahre später fehlt eine solche Festlegung im Südwesten immer noch.