Schon im kommenden Jahr bekommen Erstklässler auch in Baden-Württemberg ein Recht auf Ganztagsbetreuung. Welche Fragen politisch noch geklärt werden müssen.
Eineinhalb Jahre bevor Erstklässler ihr Recht auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule geltend machen können, sind die Kapazitätsplanung und die Finanzierung des Betreuungsbetriebs in Baden-Württemberg noch ziemlich unklar. Von August 2026 an beginnt die stufenweise, auf vier Jahre anberaumte Umsetzung des Rechtsanspruchs. Schon in gut einem Jahr müssen interessierte Eltern ihre Kinder zu dieser Grundschulbetreuung anmelden. Denn der 15. März soll laut Auskunft des Kultusministeriums Stichtag dafür werden.