Pauschalreisende sind besser abgesichert als Kunden, die ihre Flüge per Klick im Netz buchen. Foto: AP

Wenn Fluggesellschaften insolvent sind, können Reisende viel Geld verlieren. Die Chance, dann einen Teil des Reisepreises zurückzuerhalten, ist recht gering. Zunächst haben oft andere Gläubiger Vorrang.

Berlin - Ein paar Klicks, schon ist der Flug gebucht. Im Online-Zeitalter stellen sich immer mehr Verbraucher ihre Reise am Smartphone oder Computer zusammen. Man reserviert direkt bei der Airline, sucht sich dann eine passende Unterkunft. Am besten lange im Voraus, dann ist es billiger. Zumindest der Flug muss aber sofort und komplett bezahlt werden, manchmal fast ein Jahr vor Reisebeginn und nicht selten mit vierstelligen Summen.

Doch was passiert, wenn Airline oder Hotelanbieter plötzlich pleitegehen? „Im schlimmsten Fall ist dann das bezahlte Geld weg“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. Verbraucherschützer warnen seit Jahren, dass eine Absicherung der Kundenzahlungen bei Flugbuchungen fehlt. „Das ist schon eine sehr unbefriedigende Situation“, betont Hummel. Hier gebe es Handlungsbedarf für die Politik.

Immer wieder müssen Fluglinien aufgeben

Pleiten sind in der Luftfahrtbranche keine Seltenheit. Weltweit ist der Flugmarkt hart umkämpft, immer wieder müssen Anbieter aufgeben, wie gerade erst die belgische VLM Airlines. Auch die Nummer zwei in Deutschland, Air Berlin, steckt seit Jahren tief in der Krise, macht riesige Verluste und kann nur dank üppiger Finanzhilfen des arabischen Großaktionärs Etihad weiterfliegen. Im Falle von VLM zahlen viele Kunden gerade teures Lehrgeld. Wer eine Flug gebucht und bezahlt hat, der wegen der Insolvenz nicht mehr durchgeführt wird, kann zwar seine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Aber die Chance, dass Verbraucher in solchen Fällen etwas zurückzuerhalten, ist erfahrungsgemäß gering. Denn zunächst haben andere Gläubiger Vorrang, aus der Konkursmasse bedient zu werden.

Die Summen, die Verbraucher vorab für Flugbuchungen zahlen, bewegen sich allein in Deutschland jedes Jahr in Milliardenhöhe. Umso erstaunlicher, dass die Politik die offensichtlichen Risiken eher ausblendet. Auch bei der Reform der EU-Pauschalreiserichtline und beim aktuellen Streit um deren nationale Umsetzung spielt die gefährliche Absicherungslücke kaum eine Rolle.

Pauschalreisende sind besser abgesichert

Dabei zeigt die Absicherung von Pauschalreisen, wie es im Sinne der Verbraucher besser geht. Die EU-Verordnung wurde 1990 auf den Weg gebracht, um Kunden besser vor Pleiten von Veranstaltern zu schützen. Seither sind Urlauber, die eine Pauschalreise – also meist Flug, Hotel und Transfer im Paket – buchen, viel besser abgesichert als Kunden, die online nur einzelne Leistungen wie Flüge kaufen und vorab bezahlen.

Jeder Veranstalter von Pauschalreisen ist nämlich gesetzlich nach Paragraf 651 BGB verpflichtet, sich selbst gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit zu versichern. Die Bestätigung, dass das auch geschehen ist, muss dem Kunden mit den Buchungsunterlagen übermittelt werden. Dieser Sicherungsschein enthält Angaben zum Versicherungsunternehmen und der Schadensregulierungsstelle, an die sich Kunden wenden können. „Wer Flüge im Rahmen einer Pauschalreise bucht, geht auf Nummer sicher“, rät Volker Adams vom Deutschen Reiseverband (DRV), der Veranstalter und Reisebüros, aber auch Fluggesellschaften vertritt. Wenn bei einer gebuchten Pauschalreise die Airline Pleite geht, haften der Veranstalter und sein Versicherer, dass der Ticketpreis zurückgezahlt wird oder Folgekosten einer abgebrochenen Reise übernommen werden.

Justizminister Heiko Maas für Gesetzesvorlage kritisiert

Bei Einzel- und Direktbuchungen gibt es diese Absicherung dagegen nicht. Daran wird auch die Novelle des EU-Pauschalreiserechts nicht ändern, die von den Mitgliedsstaaten bis Anfang 2018 umgesetzt werden muss. Hiesige Verbraucherschützer halten die Novelle für missglückt. „Ein Fortschritt für deutsche Verbraucher ist diese Richtlinie aus Brüssel gewiss nicht“, sagt Felix Methmann von Verbraucherzentrale Bundesverband. So fehle zum Beispiel eine Erhöhung der bisher auf 110 Millionen Euro begrenzen Haftungssummen bei Veranstalter-Insolvenzen.

Kritik an Justizminister Heiko Maas, dessen erster Gesetzentwurf Aufregung ausgelöst hatte, hält Methmann aber für verfehlt: „Die EU-Richtlinie strebt unglücklicherweise eine volle Angleichung des Pauschalreiserechts an, für eine andere nationale Umsetzung bleibt nur wenig Spielraum.“ In Sachen Insolvenzabsicherung bei Airlines wollen die Verbraucherschützer nicht lockerlassen, damit Reisende im Pleitefall nicht ihr Geld verlieren.