Wichtige Voraussetzung für NPD-Verbotsverfahren erfüllt: Verzicht auf V-Leute in der NPD-Führung.

 Berlin - Die Ankündigung der Unions-Innenminister, auf V-Leute in der rechtsextremen NPD für ein mögliches Verbotsverfahren zu verzichten, stößt überparteilich auf Zustimmung. Jedoch zeigten sich Politiker von Grünen, FDP und auch aus der Union am Donnerstag weiterhin skeptisch, ob die hohen Hürden für ein NPD-Verbot genommen werden können. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mahnte zur Sorgfalt - ein Verbotsverfahren dürfe nach 2003 nicht noch einmal scheitern. Dagegen drückt die SPD aufs Tempo und fordert, schnell ein neues Verbotsverfahren anzuschieben.

„Es darf nicht auf die lange Bank geschoben, muss aber gründlich vorbereitet werden“, sagte der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Frank-Walter Steinmeier, in Erfurt. „Jeder weiß, dass ein Verbotsverfahren nicht schief gehen kann.“ Die Ankündigung der Unions-Innenminister, auf Vertrauensleute (V-Leute) des Verfassungsschutzes in der NPD-Führung zu verzichten, sei ein erster Schritt. Zudem müssten Beweise für die Verbindungen der NPD zum gewalttätigen rechten Untergrund auf den Tisch. Die Taten der Zwickauer Terrorzelle deuteten an, dass die Verbindungen zwischen der NPD und den rechten Gewalttätern enger gewesen seien als gedacht.

Grüne und Linke fordern, alle V-Leute in der NPD "abzuschalten"

Die Unions-Innenminister wollen einen Beschluss zum Verzicht auf V-Leute beim Sondertreffen der Innenminister am kommenden Donnerstag (22.) in Berlin vorlegen. Die Annahme der Beschlussvorlage dürfte sicher sein, da die SPD-Innenminister ebenfalls auf ein neues Verbotsverfahren drängen. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Freitag), er werde vorschlagen, am 1. April mit der Materialsammlung zu beginnen und zu dem Zeitpunkt auf V-Leute in der NPD-Führung zu verzichten.

Die Aufgabe der Spitzel gilt als wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein Verbotsverfahren überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Ob es aber zu einem neuen Anlauf kommt, ist noch nicht entschieden. Einen Antrag für ein Verbot können nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat einreichen. Über ein Verbot zu entscheiden hätte dann das Bundesverfassungsgericht. 2003 war ein erstes Verfahren wegen der V-Leute in der NPD-Führung gescheitert. Der Grünen-Vorsitzenden Claudia Roth und der Linken-Innenexpertin Petra Pau geht der Verzicht auf V-Leute in der NPD-Führung nicht weit genug. Sie fordern, alle V-Leute in der Partei „abzuschalten“.

Union ist sich beim Thema Verbotsverfahren nicht einig

Die Union ist sich beim Thema NPD-Verbotsverfahren nicht einig. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, hält ein neues Verfahren für ausgemachte Sache. Allerdings gehe Sorgfalt vor Tempo, sagte er der „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Donnerstag). CSU-Chef Horst Seehofer hatte am Mittwoch gefordert, dass die Ministerpräsidenten bereits bei ihrer Konferenz am 29. März einen neuen Anlauf beschließen sollten. Dies ist aber bislang eine Einzelstimme. Vor allem Seehofers Parteifreund, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), gilt als einer der größten Skeptiker hinsichtlich eines neuen Verbotsverfahrens - er mahnt zur Sorgfalt.

Der Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) äußerte sich im Deutschlandfunk ebenfalls skeptisch. Womöglich komme der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bei einer Prüfung zum Ergebnis, dass das geplante Parteienverbot unverhältnismäßig sei.