Der Gemeinderat von Schwanau stimmt in Sachen Ganztagsbetreuung für eine Zwischenlösung: Bis der Neubau der Grundschule fertig ist, werden die Kapazitäten im Hort erhöht Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Der Schwanauer Rat hat beschlossen, wie die Gemeinde den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung umsetzen will – und sich für ein Übergangskonzept entschieden.

Jedes Kind, dass in Deutschland im kommenden Sommer eingeschult wird, hat Anspruch auf einen Platz in einer Ganztagsbetreuung. Dies hat der Bundestag im Jahr 2021 beschlossen. Damit das Gesetz in Schwanau umgesetzt werden kann, muss noch einiges passieren – ein umfassendes Ganztagsangebot ist für die neue Grundschule geplant, deren Bau noch aussteht. In der Zwischenzeit braucht es eine verlässliche Übergangslösung, erklärte Silvia Leuthner von der Verwaltung, zuständig für Kindergärten und Schulen, in der Gemeinderatssitzung.

 

Bisher können Eltern zur Betreuung die Angebote der Ludwig-Frank-Grundschule an den Standorten Nonnenweier und Allmannsweier nutzen, wobei das zusätzliche Angebot „verlässliche Grundschule“ werktags von 7 bis 14 Uhr in Anspruch genommen werden kann. Eltern, die einen Betreuungsbedarf von acht Stunden täglich haben, können ihre Kinder zusätzlich im Hort des Kinderhauses Regine Jolberg anmelden. Der Träger der Einrichtung ist der Saarländische Schwesternverband (SSV). Um dem neuen Rechtsanspruch gerecht zu werden, hat dieser angeboten, die Kapazitäten von derzeit 20 auf 40 Plätze zu erhöhen.

Schwesternverband könnte 20 weitere Plätze im Hort einrichten

Zusätzlich haben alle Erstklässler ab dem kommenden Schuljahr einen Anspruch auf zehn Wochen Ferienbetreuung im Jahr, mit jeweils acht Stunden täglich. Der SSV hat der Gemeinde auch dafür ein Angebot zur Unterstützung gemacht und würde mindestens sieben, eventuell acht der Wochen übernehmen, so Leuthner weiter. Einige Punkte, darunter mögliche Umbaumaßnahmen sowie die Personalgewinnung, müssen noch geklärt werden.

„Der Rechtsanspruch gilt erstmal nur für die neuen Erstklässler“, erklärte Schwanaus Bürgermeister Marco Gutmann. „Das bedeutet aber nicht, dass dadurch Grundschulkindern der übrigen Jahrgangsstufen Plätze weggenommen werden.“ Andreas Biegert (CDU) fragte nach, ob man die Plätze denn direkt verdoppeln müsse, immerhin bedeute ein Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze nicht auch automatisch mehr Anmeldungen. Leuthner entgegnete, dass der SVV auch bereit sei, die Kapazitäten nur um die Anzahl der tatsächlichen Anmeldungen zu erhöhen, wenn eine Verdoppelung nicht nötig sei.

Die konkreten Zahlen melde die Gemeinde zum Stichtag am 15. März dem Schulamt Offenburg.

Schwanauer Eltern sollten zeitnah den Bedarf an Betreuung anmelden

Bis dahin müssen alle Eltern von zukünftigen Erstklässern ihren Bedarf mitteilen, damit entsprechend für das Schuljahr vorausgeplant werden könne. Wenn der Rechtsanspruch sich in den kommenden Jahren auf die übrigen Jahrgänge der Grundschule ausweite, werde man sich dem Thema erneut annehmen.

„Wenn wir auf die Historie blicken, ist der Hort, den wir seit 2008 haben, auch mal eine Zwischenlösung gewesen“, so Dagmar Frenk (SPD) in der Ratssitzung. „Jetzt haben wir 2026 und schaffen die nächste Zwischenlösung. Wir können das schaffen, aber es kostet uns wieder Geld und Personal.“ Hartmut Läßle (Liste Hartmut Läßle) entgegnete, die Gesetzesänderung werde ohnehin Geld kosten. „Es wird dann ja möglicherweise auch nicht so heiß gegessen wie gekocht wird. Mal sehen, wie hoch der Bedarf dann wirklich ist.“

Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag, eine Zwischenlösung für die Betreuung durch die Erweiterung der Kapazitäten im Hort zu ermöglichen, zu. Langfristig solle der Betreuungsanspruch allerdings in der neuen Grundschule gewährleistet werden.

Das Gesetz

Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird bis zum Schuljahr 2029/30 jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Der Rechtsanspruch beinhaltet keinen Anspruch auf Kostenfreiheit.