Kultusministerin Theresa Schopper Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Das Land will sich finanziell weiter für den Rechtsanspruch auf Betreuung engagieren. Kritik will die Kultusministerin aber nicht auf sich sitzen lassen.

Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) bekannte sich bei der Bildungsmesse Didacta zur zügigen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule, der ab 2026 stufenweise eingeführt wird. Sie kündigte an, sich um zusätzliche Finanzmittel beim Bund und aus dem Landeshaushalt zu bemühen. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sicherte ebenfalls zu, „dass alle finanzrelevanten Themen zum Ganztag besprochen werden.“

 

„Ich stehe zum Ganztag, auch wenn der Rechtsanspruch sich gar nicht an das Land wendet. Denn der Ganztag schafft Chancengleichheit für Kinder, die sonst keinen Zugang zu hochwertiger Bildung haben“, betonte die Kultusministerin. „Wir machen Druck beim Bund, sorgen für Klarheit bei der Ferienbetreuung und geben das Versprechen, dass wir das gemeinsam anpacken.“ – Schopper betonte, dass das Land insgesamt bereits eine halbe Milliarde Euro in die unterschiedlichen Ganztagsangebote in Baden-Württemberg investiere und dass das „kein Nasenwasser“ sei.

Unter anderem hat das Land während der jüngsten Haushaltsberatungen mehr als 800 Millionen Euro bereitgestellt, um die Investitionskosten für die Umsetzung des Rechtsanspruchs an Grundschulen zu bezuschussen. Damit zeigte sich Städtetagspräsident Frank Mentrup (SPD) bei der Veranstaltung zufrieden. „Wie die Betreuungskräfte akquiriert und qualifiziert werden, ist im laufenden Doppeletat aber noch nicht so sicher verankert“, monierte er jedoch. „Um die pädagogische Grundqualifikation der Betreuungskräfte sicherzustellen, fehlt uns noch eine gewisse komplementäre Finanzierung.“

Der Städtetag und 25 Partnerorganisationen, die sich bei der Grundschulbetreuung engagieren wollen, pochen deshalb in einer gemeinsamen Erklärung auf zusätzliche Mittel. Ziel ist, die Entgelte, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder aufbringen müssen, sozialverträglich zu halten. Deshalb appelliert das Bündnis „dringend an das Land, sich neben dem Bund an der Finanzierung von Betreuungsangeboten zu beteiligen sowie Qualifizierungsmaßnahmen der Kommunen und der Partner für deren Betreuungspersonal zu fördern“. Nur so sei der Rechtsanspruch verlässlich umsetzbar.

Schopper sicherte einerseits zu, dass das Land mittelfristig mindestens die aktuelle Fördersumme von 83,5 Millionen Euro für den Betreuungsbetrieb zur Verfügung stellen wolle. Kürzungen seien nicht geplant, ob Erhöhungen machbar seien, macht sie allerdings von der allgemeinen Finanzlage abhängig. Andererseits hat die Ministerin wenig Neigung, sich für die Qualifikation der kommunalen Betreuungskräfte verantwortlich zu fühlen. „Wir werden keine Qualifizierungsstandards für das kommunale Betreuungspersonal definieren“, erklärte sie. Jetzt Mittel für die Qualifizierung bereitzustellen, sei kaum möglich.

Dass ihr das nun vorgeworfen wird, ärgert Schopper. Sie spielt die Kritik zurück: Vor zwei Jahren habe sie den Kommunen eine solche Finanzierung angeboten, damals seien die kommunalen Spitzenverbände aber uneins gewesen und hätten nicht zugegriffen. Jetzt sei die kommunale Familie sich einig, sie habe das Geld aber anders ausgegeben. „Ich mache mir schon Gedanken, wie ich dafür noch einmal Geld auftreiben kann“, sagte sie. „Aber so einfach, wie es hier gefordert wird, kann das Land nicht einspringen.“ Laut Volkshochschulverband werden etwa 7,5 Millionen Euro jährlich benötigt, um 5000 Betreuer auszubilden.