Der Präsident des Rechnungshofes, Max Munding. Foto: dapd

Was aus dem Eklat um Rechnungshof-Präsident Munding vor dem EnBW-Ausschuss wurde.

Stuttgart - Max Munding, der Präsident des Rechnungshofs, ist ein alter politischer Hase. Und der 62-Jährige ist es eigentlich gewohnt, gefilmt zu werden – zum Beispiel bei Pressekonferenzen, wenn er den Regierenden die Leviten in Sachen mangelnde Sparsamkeit liest. Umso verwunderlicher war es, was jüngst im Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal geschah. Munding und sein Stellvertreter Günter Kunz waren als Zeugen geladen, um ihren Prüfbericht zu erläutern, in dem sie Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus ein verheerendes Zeugnis für den EnBW-Deals ausgestellt hatten.

Doch Munding und Kunz lehnten es ab, fotografiert und gefilmt zu werden – was ihnen gemäß Paragraf 8 des Untersuchungsausschussgesetzes wie jedem Zeugen zusteht. Aber gilt diese Regel auch für Munding? Er sei eine „Person der Zeitgeschichte“ und habe ein öffentliches Amt, müsse sich Aufnahmen zumindest beim Betreten des Saals also gefallen lassen, entgegneten erfahrene Juristen. So kam es dann auch. Über das Duo ergoss sich ein heftiges Blitzlichtgewitter. Daran änderte auch die wütende Aufforderung des Ausschussvorsitzenden Ulrich Müller (CDU) nichts, der die Fotografen und Kameraleute aufforderte „sofort den Saal zu verlassen“. Der Eklat war perfekt. Der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Herrmann (CDU) rief den Kameraleuten noch hinterher, das werde „ein Nachspiel im Rundfunkrat“ des SWR haben.

Kein Fotograf und kein Kameramann waren mehr im Saal, als die eigentliche Zeugenaussage begann

Warum aber kam es überhaupt zu dem Vorfall? Immerhin war kein Fotograf und kein Kameramann mehr im Saal, als die eigentliche Zeugenaussage begann. Hatte Munding womöglich Sorge, sich in Widersprüchen zu verheddern, die dann via Fernsehen jedermann sehen kann? Zur Erinnerung: Der Rechnungshof hält einerseits Mappus vor, der habe den fünf Milliarden Euro teuren Aktiendeal im Dezember 2010 ohne ausreichende Prüfung und ohne erkennbaren Zeitdruck durchgezogen. Andererseits hat Mundings Behörde gleich mehrere für Mappus entlastende Zeugenaussagen nicht in den Prüfbericht aufgenommen. Ein Sprecher des Rechnungshofs sagte nun am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung, Munding und Kunz seien im Vorfeld der Sitzung „nicht informiert worden“, dass sie Film- und Fotoaufnahmen ablehnen können. Man habe das dann vor Ort „sehr spontan entschieden“. Begründung des Sprechers: Munding und Kunz hätten eine „sehr umfangreiche Befragung erwartet“, und ohne Film- und Fotoaufnahmen sei „die Konzentrationsfähigkeit nun mal deutlich höher“. In der Tat mussten die beiden Finanzkontrolleure vier Stunden im Ausschuss ihre Expertise erläutern.

Aber rechtfertigt dies das anfängliche Verbot? Und wie hält es der Rechnungshof in der Zukunft? Ende September muss Rechnungshofdirektorin Hilaria Dette in den Zeugenstand. Sie hatte den Bericht zum EnBW-Deal verfasst, sich dann aber kurz vor der wichtigen Untersuchungsausschusssitzung krank gemeldet. „Frau Dette wird selbst entscheiden, ob sie Aufnahmen zulässt“, so der Sprecher. Zumindest an einem Punkt stehen die Zeichen nun auf Entspannung: Bislang war unklar, ob Munding eine offizielle Beschwerde beim Landtag wegen der Film- und Fotoaufnahmen einbringt. „Das ist für ihn kein Thema“, teilte die Behörde nun am Dienstag mit.