Das Bürgergeld wird durch eine Grundsicherung ersetzt, die strengere Maßnahmen bei Pflichtverstößen vorsieht. Unsere Redaktion hat hierzu Stimmen eingeholt.
Die Zügel sollen angezogen werden – der Gesetzesentwurf zur geplanten „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ sieht verschärfte Mitwirkungspflichten bei Terminen oder der Arbeitsaufnahme vor. Nach Wunsch der Regierung soll nach zweimaligem Versäumen eines Termins beim Jobcenter die Leistung um 30 Prozent gekürzt werden. Wird der dritte Termin nicht genutzt, soll sogar kein Geld mehr fließen. Die Sozialreform löste große Diskussionen aus – auch im Ortenaukreis ist die Debatte angekommen. Wie positionieren sich Verbände und Behörden in Offenburg und Lahr? Unsere Redaktion hat beim Ortenauer Jobcenter und dem Caritasverband Lahr nachgefragt.
Wie wird die geplante Änderung beurteilt?
„Wir sehen darin die Chance, die Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Kundinnen und Kunden noch zielgerichteter zu gestalten“, erklärt Silvia Kimpel, Leiterin des Ortenauer Jobcenters. Wichtig sei, dass die Balance zwischen Fördern und Fordern beibehalten werde.
Der Caritasverband Lahr teilt auf Nachfrage mit: „Wir begrüßen grundsätzlich das Bemühen, das soziale Sicherungssystem zu verbessern“. Man befürchte jedoch, dass neue Regelungen für viele Betroffene zusätzlichen bürokratischen Aufwand und Unsicherheiten mit sich bringen könnten. Entscheidend werde sein, ob das neue System leistungsberechtigte Menschen angemessen unterstütze und gleichzeitig Stigmatisierung abbaue.
Wie werden sich die strengeren Sanktionen in der Praxis auswirken?
„Sanktionen sind kein Selbstzweck, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument, um die gegenseitigen Pflichten im Rahmen der Mitwirkung sicherzustellen“, stellt Kimpelklar. Ziel sei es insbesondere, die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten zu stärken. Außerdem sei nur in einem kleinem Teil der Fälle eine Kürzung erforderlich. Die neue Möglichkeit, bei wiederholten Pflichtverstößen spürbare Leistungskürzungen vorzunehmen, wirke „präventiv und motivationsfördernd“, ist sich Kimpel sicher.
Das sieht der Lahrer Caritasverband deutlich anders: „Wir stehen strengeren Sanktionen skeptisch gegenüber. Unsere Erfahrung zeigt, dass Druck und Leistungskürzungen in den seltensten Fällen zur nachhaltigen Integration führen.“ Stattdessen verschärften sie bestehende Problemlagen, vor allem für verletzliche Gruppen wie Alleinerziehende, Pflegende oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Daher plädiere man für „eine Politik, die auf Befähigung, Förderung und individuelle Unterstützung statt auf Bestrafung setzt“.
Wie wird sich der Arbeitsalltag im Jobcenter und bei der Caritas verändern?
Mit den neuen Mitwirkungspflichten werde sich der Arbeitsalltag in den Jobcentern „spürbar verändern“, prognostiziert Kimpel. Ein intensiveres Fallmanagement sei die Folge. Dies bedeute wiederum mehr persönliche Gespräche, eine engere Betreuung und häufigere Kontakte zu Kunden.
Auch der Caritasverband registriert „bereits heute eine sehr hohe Nachfrage, vor allem von Menschen, die mit steigenden Lebenshaltungskosten und komplexeren Antragsverfahren zu kämpfen haben“. Man rechne mit zunehmendem Beratungsbedarf, sollte die Gesetzesänderung zu mehr Sorgen und Ungewissheit bei Leistungsberechtigten führen. Trotz der kompetenten und empathischen Unterstützung der Mitarbeiter vor Ort drohe durch die schärferen Sanktionen auch „mehr Konflikt-und Erklärungsbedarf im Kontakt mit den Betroffenen“.
Worauf müssen sich Bürger einstellen,wenn sie künftig das Jobcenter oder den Lahrer Caritasverband aufsuchen?
Die Leiterin des Ortenauer Jobcenters informiert: „Leistungsberechtigte sollten sich darauf einstellen, dass die Mitwirkungspflichten künftig stärker in den Vordergrund rücken.“ Die Einladung zu Beratungsgesprächen werde verbindlicher gestaltet und auch bei Pflichtverletzungen werde das Gesetz strengere Konsequenzen wie größere Leistungskürzungen vorsehen. Gleichzeitig bleibe der Ansatz unverändert: „Wir setzen auf Dialog, Unterstützung und Eigenverantwortung.“ Sanktionen kämen nur zur Anwendung, wenn alle anderen Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien. Das Ziel bleibe, „tragfähige Integrationswege“ zusammen mit den Leistungsberechtigten zu entwickeln.
„Wer Rat sucht, sollte damit rechnen, dass eine individuelle Klärung vieler Fragen nötig ist, da die Regeln für den Leistungsbezug strenger und die Vorgaben verbindlicher werden können“, warnt hingegen der Caritasverband Lahr. Jeder werde mit seinen Herausforderungen ernst genommen. Nur: Es könnte durch einen „erhöhten und umfangreicheren Hilfsbedarf“ zu Wartezeiten bei der Beratung kommen.