Über den Prozess von Anette Franz gegen das Land Baden-Württemberg wurde bundesweit berichtet – hier der Artikel auf sueddeutsche.de. Foto: Screenshot/Bearbeitung: Geitlinger

Die streitbare Lahrer Medizinerin Anette Franz rückte dieser Tage in den Fokus der überregionalen Presse. Gegenüber der LZ äußerte sie sich zu ihrer aufsehenerregenden Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Freiburg.

Lahr/Freiburg - Der Gerichtsstreit zwischen Anette Franz und dem Land Baden-Württemberg hat ein bundesweites Medienecho ausgelöst: Von der "Süddeutschen Zeitung" bis zum "Spiegel" berichteten alle großen Blätter und Nachrichtenportale über die Niederlage der Lahrerin vor dem Freiburger Arbeitsgericht am Mittwoch.

Die bekennende Kritikerin der Corona-Maßnahmen hatte ihren Job als Polizeiärztin verloren, weil sie in einer Zeitungsanzeige das Infektionsschutzgesetz als Ermächtigungsgesetz bezeichnet hatte. Das Berufungsgericht sah wie zuvor die erste Instanz eine Pflichtverletzung Franz’ – insbesondere habe sie sich mit ihrer Annonce gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes gestellt.

Vergleich abgelehnt

Das sah die 54-Jährige auch am Tag nach dem Urteil anders. Mit Blick auf ihre wöchentlichen Demos auf dem Museumsplatz in der Lahrer Innenstadt sagte sie unserer Redaktion: "Seit Mai 2020 trete ich jeden Samstag für die Wahrung unserer wunderbaren Grundrechte ein." Sie wisse nicht, ob das noch "aktiver und klarer" möglich sei.

Die Richterin hatte während der Verhandlung mehrfach versucht, Franz zu einem Vergleich zu bewegen, was ihr bis zu neun zusätzliche Monatsgehälter gebracht hätte. Dies habe sie bewusst abgelehnt, so die Medizinerin: "Mir war wichtig, dass sie ihre Entscheidung vollziehen und schriftlich niederlegen muss. Damit niemand später sagen kann: ›Man weiß ja nicht, vielleicht hätte sie für dich entschieden, wenn du dem Geldangebot nicht erlegen wärst.‹ Somit ist jetzt sonnenklar, wer wo steht."