Ende 2022 ließt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hier Beweismittel sichern. So sieht das Haus in der Blumberger Espenstraße aktuell aus. Foto: y Hahn

Vor drei Jahren wurde die verbotene islamistische Organisation in Blumberg aufgespürt. Ob es am Ende Haftstrafen gibt, ist eher unwahrscheinlich.

Die filmreifen Szenen liegen nun bald drei Jahre zurück. Am Morgen des 30. November 2022 rückten etliche Polizisten in Blumberg an und durchsuchen mehrere Immobilien: sechs Wohnungen und ein Haus in der Espenstraße. Sichergestellt wurden Beweismittel wie Unterlagen, Dokumente oder digitale Datenträger. Die Beamten waren im Auftrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe unterwegs.

 

Im Februar 2024 wurde Anklage erhoben

Die Strafverfolgungsbehörde ermittelte zu diesem Zeitpunkt bereits gegen sechs Personen wegen des Verdachts aus Blumberg die verbotene Vereinigung Kalifatstaat zu unterstützen. Seit den aufregenden Ereignissen, die auch viele Blumberger mitbekamen, ist es still geworden: Auch die Einschätzung von Bürgermeister Markus Keller. Seit Winter 2022 habe er in der Sache nichts mehr gehört. In 15 Jahren habe ihn ein paarmal der Verfassungsschutz aus Stuttgart angerufen; auch halbes Jahr vor der Hausdurchsuchung. „Mir wurde gesagt, dass ein gewisser Personenkreis beobachtet werde. Das war aber keine Erkenntnis, mit der ich etwas anfangen konnte“, so Keller.

Das Verfahren befinde sich in einer Zwischenphase zwischen Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens, sagte auf Anfrage Axel Heim, Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe. Er gehört auch der nominell dreiköpfigen Staatsschutzkammer an, vor welcher das Kalifatstaat-Verfahren verhandelt wird. Im Februar 2024 war Anklage gegen sechs Beschuldigte erhoben worden. Vor etwa einem Jahr hieß es aus Karlsruhe, das Verfahren werde im Frühjahr 2025 eröffnet. Dieser Termin hat sich nun verschoben.

Verfahren gegen sechs türkische Staatsbürger

Laut Heim begründen verschiedene Faktoren eine längere oder kürzere Prüfungsphase. Schneller befunden wird, wenn Beschuldigte in Haft sind. Bei den Beschuldigten im Blumberger Verfahren ist das nicht der Fall. Zum anderen bekommen dringende Fälle Vorrang. Die Staatsschutzkammer, so Heim, hätte es zuletzt in einem spektakulären Verfahren mit der Verschleppung von Mädchen nach Tschetschenien zu tun gehabt.

Der Vorsitzende Richter erwartet, dass bis Spätsommer/Frühherbst eine Entscheidung zur Eröffnung des Hauptverfahrens gefallen sein dürfte. Dann beginnt die Terminfindung, denn alle Verteidiger der dann Angeklagten müssen an der Verhandlung teilnehmen können. Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklageerhebung von sechs Beschuldigten aus: Die türkischen Staatsbürger sollen gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen haben. Konkret geht es um die Aufrechterhaltung und Unterstützung der verbotenen Vereinigung Kalifatstaat in Blumberg. Nicht klar sei dabei, so Heim, ob jeder der Beschuldigten angeklagt werde. Für jeden werde eine Einzelentscheidung getroffen. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird durch die Kammer vorbereitet. Grundlage muss ein hinreichender Tatverdacht mit hoher Verurteilungswahrscheinlichkeit sein. Aber was heißt hier hoch? 50 Prozent aufwärts, ordnet Heim ein.

Verfahren ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen

Die Staatsschutzkammer tagt öffentlich ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen. Bei Bedarf können diese angeordnet werden, erklärt Heim. Die Dauer eines Prozesses vor der Staatsschutzkammer lasse sich schwer vorhersagen. Zwischen einem und 20 Tagen sei da alles möglich. Mit Blick auf die Beweislage würde er aber „kaum mehr als zehn Tage dauern“.

Alle Angeklagten sind derzeit auf freiem Fuß

Alle Beschuldigten befinden sich gegenwärtig auf freiem Fuß. Heim begründet das mit dem Hinweis, es habe bei keinem der Beschuldigten zu irgendeinem Zeitpunkt Fluchtgefahr bestanden. Wer sich dem Zugriff der Behörden entziehen möchte, tut sich leichter, wenn er keinen festen Wohnsitz hat. Oder er möchte einer drohenden Haftstrafe entgehen.

Im Blumberger Verfahren scheint ein Ende mit Handschellen unwahrscheinlich. Heim verweist auf das Strafmaß eines Prozesses unter dem Themendach Kalifatstaat der etwa zeitgleich zu den Ereignissen in Blumberg vor dem Landgericht Koblenz verhandelt wurde. Das umfangreichste Strafmaß seien 1,5 Jahre Haft auf Bewährung gewesen.

Verbotene Vereinigung Kalifatstaat

So lauten die Vorwürfe
Im Blumberger Kalifatstaat-Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten einen Verstoß gegen das Vereinigungsverbot vor. Von Blumberg aus werde die verbotene islamistische Organisation Kalifatstaat unterstützt. Die Beschuldigten sollen dabei nach ihren individuellen Tatbeiträgen entweder als Rädelsführer, Mitglieder oder Unterstützer der verbotenen Vereinigung gehandelt haben. Die Personen sollen wohl damit betraut gewesen sein, bei den Gemeindemitgliedern Spenden zu sammeln und mit dem Verkauf von Lebensmitteln Gelder zu erwirtschaften, die der Organisation dann zur Verfügung gestellt werden. Mit Verfügung des 8. Dezembers 2001 wurde die Vereinigung Kalifatstaat verboten, da sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtete. In der Verbotsverfügung wurde festgestellt, dass die Ideologie des Kalifatstaats insbesondere das Demokratieprinzip verletze, da sie den Vorrang des islamischen Staates vor den demokratischen Institutionen fordere. In den regelmäßigen Berichten des Verfassungsschutzes ist als einer der Gründe für das Verbot der Organisation zu lesen: „Propagierung von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele.“ In Deutschland soll es in mehreren Gruppen noch etwa 700 Anhänger geben.