Bei einem größeren Einsatz hat die Polizei am Mittwoch, 30. November, mehrere Wohnungen und Gebäude in Blumberg durchsucht. Hintergrund ist ein mutmaßlicher Zusammenhang mit der verbotenen islamistischen Organisation Kalifatstaat.
Blumberg - Die Gruppe namens Muslim Gemeinde Blumberg mit Beziehungen zum selbsternannten "Kalif von Köln", Metin Kaplan, wurde Anfang der 2000er-Jahre verboten. Bei der Durchsuchung in Blumberg standen Personen im Fokus, die im Verdacht stehen, der Gruppe anzugehören, und diese finanziell und mit der Vertreibung von Propagandamaterial zu unterstützen. Sechs Beschuldigte sind es laut Staatsanwaltschaft Karlsruhe aktuell, gegen die ermittelt werde.
Unklar war bislang, welche Gebäude die Polizei am vergangenen Mittwoch durchsucht hat. Gerüchte in der Stadt besagten schnell, dass es sich bei dem durchsuchten Gebetsraum nur um jenen in der Handwerkstraße handeln könne. Doch weder von den Behörden wurde das bestätigt, noch ließen sich Anwohner finden, die etwas von der Durchsuchung am 30. November mitbekommen hatten. Laut Staatsanwaltschaft habe es sich um eine größere Maßnahme gehandelt, die einige Stunden in Anspruch genommen habe. Anwohner an der Handwerkerstraße und auch Geschäftsleute hätten also durchaus etwas mitbekommen müssen.
Einsatz in der Espenstraße?
Allerdings soll es einen weiteren Gebetsraum in der Espenstraße geben. Und – Recherchen haben ergeben, dass die Polizei dort am 30. November im Einsatz war. Es handelt sich dabei um das Gebäude, in dem früher der Goldschmied Probst sein Geschäft hatte. Ein entsprechendes Schild befindet sich noch immer an einem der Schaufenster. Der Blick ins Innere ist durch die zugezogenen Vorhänge unmöglich.
Mehrere Zeugen bestätigen, dass zwei bis drei Polizeifahrzeuge gegen 6 Uhr vor dem Gebäude gehalten und mehrere Personen es betreten hätten. Sie alle wollen ihren Namen nicht nennen, aus Angst vor der islamistischen Gruppe und Konsequenzen. Regelmäßig sollen sich in der Espenstraße Personen treffen, meist getrennt nach Geschlecht. Es wird von einer Moschee gesprochen. Auch Ausgaben von Lebensmitteln soll es dort gegeben haben. Die ursprüngliche Moschee der früheren Muslim-Gemeinde befand sich indes Im Winkel. Mit dem Verbot und der Auflösung des Kalifatstaats wurde im Jahre 2001 das Grundstück enteignet und ging an den Bund über. Die in Blumberg verbliebenen Mitglieder suchten sich in der Folge neue Flächen.
Schulfoyer als Gebetsraum
Direkt nach dem Verbot wurde ihnen sogar gestattet, zum Gebet das Foyer der Eichbergschule zu nutzen. Das Innenministerium berief sich damals auf die Religionsfreiheit. Solange nur gebetet werde und nicht ein Kalifatstaat ausgerufen, sei das erlaubt. Der damalige Bürgermeister-Stellvertreter Stefan Scherer stand zu seiner Entscheidung und erklärte, es gehe um die Gebetsausübung. Wohl habe er aber auch in dieser angespannten Situation eine Eskalation verhindern wollen. Das Foyer wurde bis zum Ende des Fastenmonats Ramadan – Mitte Dezember 2001 – genutzt, danach stand es wieder ausschließlich für die Schüler der Eichbergschule zur Verfügung.
Proteste hatte es schließlich im Jahr 2013 gegeben, als Mitglieder der Gruppe das ehemalige Möbelhaus Hinsch besichtigt hatten. Anwohner hatten die Befürchtung, aus dem früheren Möbelhaus solle eine Moschee entstehen. Es formierte sich eine Bürgerinitiative, die rund 250 Unterschriften an Bürgermeister Markus Keller übergab. Nach dem ersten Bericht hatten damals Kaufinteressenten den Bürgermeister aufgesucht und erklärt, sie wollten das Haus, das 1000 Quadratmeter Nutzfläche hat, nur zu Wohnzwecken erwerben.
Info: Seit 2001 verboten
Beim Kalifatstaat handelt es sich um eine islamistische Vereinigung, die von dem selbsternannten "Kalif von Köln", dem Islamisten Metin Kaplan, gegründet wurde. Dieser wurde im Jahr 2004 in die Türkei abgeschoben und lebt mittlerweile in Istanbul. Der Kalifatstaat hat das Ziel, einen islamischen Staat unter Ablehnung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze auf der Grundlage des Korans als Verfassung und der Scharia als allein geltenden Rechts einzurichten. Das Bundesinnenministerium hatte die Vereinigung deshalb im Jahr 2001 verboten.