Das Schild mit der Aufschrift "Landgericht" hängt vor dem Landgerichtsgebäude. Foto: Felix Kästle/Archiv/dpa

Vor Beginn des Prozesses um vergiftete Babynahrung hat sich der Angeklagte selbst verletzt und ist am Montagmorgen nicht verhandlungsfähig gewesen.

Ravensburg - Vor Beginn des Prozesses um vergiftete Babynahrung hat sich der Angeklagte selbst verletzt und ist am Montagmorgen nicht verhandlungsfähig gewesen. Wie der Vorsitzende Richter verkündete, wurde der 54-Jährige bei der Morgenkontrolle in der Justizvollzugsanstalt Ravensburg mit Schnittwunden am Unterarm gefunden. "Es steht auch im Raum, dass Schlafmittel genommen worden sind". Lebensgefahr bestehe nicht. Die Verhandlungsfähigkeit des Mannes sollte im Laufe des Tages erneut geprüft werden und der Prozess gegebenenfalls am Nachmittag beginnen (Az: 1 Ks 31 Js 20283/17).

Dem mutmaßlichen Supermarkt-Erpresser werden nach Angaben des Gerichts versuchter Mord in fünf Fällen, versuchte besonders schwere räuberische Erpressung in sieben Fällen und gemeingefährliche Vergiftung vorgeworfen. Der Mann hatte nach seiner Festnahme im Herbst 2017 zugegeben, den Giftstoff Ethylenglykol in fünf Gläser mit Babynahrung gemischt und in Geschäften in Friedrichshafen am Bodensee platziert zu haben. Um 11,75 Millionen Euro zu erpressen, drohte er, 20 weitere vergiftete Lebensmittel in Umlauf zu bringen.