Ein Elternpaar aus der Raumschaft Triberg wurde vom Amtsgericht Villingen wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht schuldig gesprochen. Das Urteil fiel ohne Anwesenheit der Angeklagten.
Die Anklage gegen ein Elternpaar, das sich vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Villingen am Donnerstagvormittag verantworten musste, lautete auf Misshandlung von Schutzbefohlenen. Doch weil eine böswillige Vernachlässigung der beiden Kleinkinder - wie im Gesetz bindend gefordert - vor Eröffnung der Beweisaufnahme als grundlegendes Tatbestandsmerkmal als nicht erfüllt bewertet wurde, erließ das Schöffengericht am Amtsgericht Villingen gegen die angeklagten Eltern am Donnerstagvormittag wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht entsprechende Strafbefehle mit einer Bewährungsstrafe sowie mit einer Geldstrafe für die Kindsmutter.
Prozess findet ohne die beiden Angeklagten statt
Bevor der Strafprozess überhaupt starten konnte, musste ein Rettungswagen ins Amtsgericht gerufen werden. Der Kindsvater hatte im Warteraum des Gerichtsgebäudes über akute Herzprobleme geklagt und offensichtlich auch hyperventiliert. Zur weiteren Abklärung seines Gesundheitszustands musste er zur Untersuchung in ein Krankenhaus abtransportiert werden. Dazu wurde er von seiner ebenfalls angeklagten Lebenspartnerin - Mutter der beiden Kleinkinder – begleitet. So startete der Prozess mit etwas Verspätung, aber eben auch ohne die beiden Angeklagten.
Kindsvater rastet bei einer Polizeikontrolle aus
Der angeklagte Kindsvater hatte Mitte August vergangenen Jahres mit einem Auto ohne gültige Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen. Bei der folgenden Polizeikontrolle soll er sich aggressiv verhalten, bei seiner Festnahme Widerstand geleistet und zudem die beiden Polizeibeamten mit unflätigen Ausdrücken beleidigt haben.
Am gleichen Tag waren die beiden Kleinkinder im Alter von zwei und zehn Jahren vom Jugendamt des Landratsamtes aus der Wohnung geholt und in behördliche Obhut genommen worden. Seitdem befinden sich die beiden Kinder in einer Pflegefamilie. Die seit ihrer Geburt gesundheitlich behinderten Kinder sollen durch die Betreuung in einer Pflegefamilie erfreulicherweise bereits Fortschritte in der Entwicklung ihrer Motorik gemacht haben.
Vertreterinnen des Jugendamtes hatten die Kinder bei einem Hausbesuch in einem deutlich schlechten, körperlichen Zustand vorgefunden. So sollen sie auch hygienisch völlig verwahrlost gewesen sein. Auch eine mangelnde Flüssigkeitsaufnahme war wohl festgestellt worden.
Kinder waren völlig verwahrlost
Bei dem zweijährigen Kind waren zudem die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder nicht durchgeführt worden. Das zehnjährige Kind war wegen zahlreicher Schulfehltage aufgefallen. Bei diesem Hausbesuch soll auch ein starker Fruchtfliegenbefall sowie verschimmeltes Essen festgestellt worden sein. Die Wohnung der Familie war wohl auch durch Katzenkot verschmutzt gewesen.
Kinder leben jetzt in einer Pflegefamilie
Ein Familiengericht hat inzwischen bereits entschieden, dass die beiden Kinder bis auf weiteres nicht mehr in Obhut der Eltern kommen können. Sie wurden einer Pflegefamilie zugeteilt. Nur die Kindsmutter erhielt ein Besuchsrecht unter Beaufsichtigung. Somit soll die Sicherheit und die Entwicklung der Kinder für die folgenden Jahre gewährleistet werden. Nachdem das Gericht zum Ergebnis gekommen war, dass bei den vorliegenden Feststellungen letztlich eine Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorliegt, konnte der Prozess auch ohne die beiden angeklagten Eltern und mit dem Ziel zum Erlass eines Strafbefehls fortgeführt werden. Die Gerichtsverhandlung wurde deshalb kurz unterbrochen und die beiden Verteidiger, der Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft sowie das Schöffengericht zogen sich zu einem Verständigungsgespräch zurück.
Acht Monate auf Bewährung und Geldstrafe
Verteidigung und Gericht folgen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft Konstanz beantragte anschließend für den angeklagten Kindsvater wegen seiner Verfehlungen bei seiner Verkehrsstraftat und seinem späteren Verhalten gegenüber den kontrollierenden Polizeibeamten sowie wegen der Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit soll drei Jahre andauern. Zudem soll der Angeklagte während der Bewährungszeit ein Antiaggressionstraining absolvieren. Ein Fahrverbot soll bestehen bleiben.
Für die Mutter der beiden Kinder beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je fünf Euro. Die beiden Verteidiger der Angeklagten schlossen sich diesem Antrag an, und der Vorsitzende Richter erließ abschließend entsprechende Strafbefehle im Rahmen der geforderten Strafanträge gegen das angeklagte Elternpaar.