Ein Elternpaar aus der Raumschaft Triberg wurde vom Amtsgericht Villingen wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht schuldig gesprochen. Das Urteil fiel ohne Anwesenheit der Angeklagten.
Die Anklage gegen ein Elternpaar, das sich vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Villingen am Donnerstagvormittag verantworten musste, lautete auf Misshandlung von Schutzbefohlenen. Doch weil eine böswillige Vernachlässigung der beiden Kleinkinder - wie im Gesetz bindend gefordert - vor Eröffnung der Beweisaufnahme als grundlegendes Tatbestandsmerkmal als nicht erfüllt bewertet wurde, erließ das Schöffengericht am Amtsgericht Villingen gegen die angeklagten Eltern am Donnerstagvormittag wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht entsprechende Strafbefehle mit einer Bewährungsstrafe sowie mit einer Geldstrafe für die Kindsmutter.