In der Klett-Passage gilt das gleiche Recht wie auf der Königstraße Foto: Hörner

Grüne fordern ein Rauchverbot in der Klett-Passage, die Rechtslage ist schwierig.

Stuttgart - Die Arnulf-Klett-Passage und ähnliche Bauwerke im Land sollen rauchfrei werden. Das fordern die Grünen. Nötig wäre dazu eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes, denn die rechtliche Lage ist kompliziert. Auch im Stadion hat sich der Versuch einer Lösung als schwierig entpuppt.

Sommer, Sonne, weißer Sand. Diese Bilder kommen einem zuerst in den Kopf, wenn man an eine Insel denkt. In der Klett-Passage am Hauptbahnhof ist das anders. Dort wabert blauer Dunst über die Eilande - die sogenannten Raucherinseln. Direkt auf den Bahnsteigen ist der Griff zum Glimmstängel zwar verboten, auf der Ebene darüber allerdings erlaubt. Ähnliches gilt auch für den Rotebühlplatz oder den Charlottenplatz. Wenn es nach den Grünen geht, soll damit bald Schluss sein.

"In der Passage darf geraucht werden, obwohl sie niedrige Decken und kaum Frischluftzufuhr hat", sagt die Landtagsabgeordnete Brigitte Lösch. Das ist rechtlich auch in Ordnung, gilt sie doch nicht als geschlossenes Bauwerk, sondern als öffentliche Fläche. Der Staat müsse aber den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleisten, so Lösch. Deshalb hat sie eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Die soll nun prüfen, wie viele entsprechende Bauwerke es in Baden-Württemberg gibt und ob man das Landesnichtraucherschutzgesetz entsprechend ändern kann.

Das scheint tatsächlich der einzige mögliche Weg zu sein, denn die Rechtslage ist kompliziert. "Rein formal sind wir der Eigentümer der Klett-Passage", sagt Hans-Joachim Knupfer, Sprecher der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB). Sie habe aber eine Widmung als öffentliche Fläche. Deshalb können die SSB dort nichts tun. Das Rauchverbot auf den Bahnsteigen dagegen sei aus Sicherheitsgründen, etwa zur Brandvermeidung, zulässig. Um den Nichtraucherschutz gehe es dabei zunächst einmal nicht. Deshalb seien solche Überlegungen wie die der Grünen Sache der Stadtverwaltung.