Ein Messer hatte der Räuber am Samstag in St. Georgen dabei – eine gefährliche Situation, warnt auch die Polizei. (Symbolfoto) Foto: © adzicnatasa – stock.adobe.com

Ein Räuber schlägt in einem Supermarkt in St. Georgen zu. Kunden greifen beherzt ein. Die Polizei warnt jedoch: So zu handeln, ist sehr gefährlich. Wozu sie stattdessen rät.

Es sind beinahe filmreife Szenen, die sich am Samstagvormittag im Rewe-Markt in der St. Georgener Industriestraße abgespielt haben: Im Kassenbereich zückte ein bislang unbekannter Täter ein Messer, bedrohte damit einen Mitarbeiter des Markts – und forderte ihn auf, Bargeld herauszugeben.

 

Mehrere Kunden des Markts reagierten schnell und griffen beherzt ein. Ein 51-Jähriger, heißt es in einer Mitteilung der Polizei vom Samstag, hielt den Räuber fest. Ein weiterer Kunde versuchte, den Bewaffneten mit seinem Einkaufswagen in die Enge zu treiben und so festzuhalten, schildert zudem Fabian Herkommer vom Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Konstanz im Gespräch mit unserer Redaktion.

Dennoch entkam der Täter, der nach Polizeiangaben heftigen Widerstand leistete: Mit einer Kasseneinlage flüchtete er aus dem Markt. Weit kam er jedoch nicht: Vor dem Gebäude holte ihn der 51-Jährige, der bereits im Kassenbereich versucht hatte, den Täter festzuhalten, ein. Er brachte den Täter zu Boden, schildert die Polizei. Und weiter: „Es folgte ein Gerangel, bei welchem der Täter die Kasseneinlage verlor.“

Doch dem Täter gelang die Flucht in Richtung Bahnhof. Trotz aufwendiger Fahndungsmaßnahmen am Samstag konnte die Polizei ihn nicht fassen.

Schnittverletzung am Bein

Und für den 51-Jährigen blieb sein Eingreifen nicht folgenlos: Er zog sich eine Schnittverletzung am Bein zu, wurde nach dem Vorfall mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht.

Damit kam er noch einmal mit dem sprichwörtlichen blauen Auge davon. Denn die Aktion hätte auch ganz anders ausgehen können, beurteilt Herkommer vom Führungs- und Lagezentrum den Vorfall im Gespräch mit unserer Redaktion.

„Solche Situationen sind sehr gefährlich und unberechenbar“, warnt er. Insbesondere wenn Waffen im Spiel seien: „Messer sind immer super-gefährlich – auch für uns als Polizisten“, betont Herkommer.

Notruf wählen und Abstand halten

„Wir können daher niemanden empfehlen, in so einer Situation einzugreifen“ – immerhin bringe man sich so selbst möglicherweise in Gefahr. Was der Polizeisprecher stattdessen rät? 110 wählen, die Polizei verständigen und auf Abstand gehen – selbst wenn dem Täter dadurch die Flucht gelingen sollte. „Gerade wenn jemand ein Messer hat“, sei es die sicherere und bessere Option, auf Hilfe zu warten.

Was jeder darf

Wer sich – wie die mutigen Kunden am Samstag – dennoch entschließt, einzugreifen, muss sich in einem solchen Fall immerhin keine Sorgen machen, selbst noch strafrechtlich belangt zu werden. „Da hat jedermann ein Festhalterecht“, erklärt Herkommer.

Das gelte unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn man den Täter auf frischer Tat ertappt habe, seine Identität unklar sei und er sich aus dem Staub machen wolle.

Festgeschrieben ist dieses Recht in der Strafprozessordnung, Paragraf 127. Wörtlich heißt es dort: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“

Festhalten dürfe man die Person so lange „bis die Polizei da ist“, sagt Herkommer. „Da ist man dann auch entsprechend rechtlich abgesichert.“

Zeugen gefragt

Ermittlungen
Nach dem Raubüberfall in St. Georgen und der Flucht des Täters hat das Kriminalkommissariat Villingen-Schwenningen die Ermittlungen übernommen. Zeugen, die Hinweise auf den Täter geben können, können sich unter Telefon 07721/60 10 melden.