Nach einem Raubüberfall auf einen Discounter in Bitz steht einer der drei mutmaßlichen Täter vom Juni 2024 in Hechingen vor Gericht.
Es müssen sich filmreife Szenen abgespielt haben in einem Discounter in Bitz, als am 17. Juni 2024 drei maskierte Männer eine Angestellte überwältigten und sie zwangen, den Tresor zu öffnen. Zuvor war das Trio über das Dach in den Dachstuhl und von dort in die Innenräume eingedrungen, hat die Kriminalpolizei im Rahmen der Spurensicherung festgestellt. Einer von dreien steht derzeit in Hechingen vor dem Landgericht und muss sich wegen besonders schweren Raubs in Tateinheit mit Freiheitsberaubung verantworten. Seit dem 26. August 2025 ist er selbst seiner Freiheit beraubt und sitzt in Untersuchungshaft.
Zum Tathergang will der 41-jährige gebürtige Russe keine Aussagen machen, räumte aber am ersten Verhandlungstag über seinen Verteidiger die Tatvorwürfe an sich ein und wollte sich bei der Angestellten entschuldigen. Mit vorgehaltener Waffe wurde diese zur Herausgabe des Tresorschlüssels gezwungen. Danach hat man sie an Hand- und Fußgelenken mit Klebeband gefesselt. Erst über eine halbe Stunde nachdem die Täter den Markt über ein Fenster im Aufenthaltsraum verlassen hatten, wurde die Verkäuferin von Kollegen gefunden und befreit. Zwischenzeitlich hatten die Räuber ihre Handtasche mitsamt dem darin befindlichen Schlüsselbund mitgenommen und waren mit dem Kleinwagen der Angestellten geflohen. Das Auto wurde später rund 800 Meter entfernt im Waldstück von der Polizei sichergestellt.
Raub wohl lange Zeit vorher geplant
Knapp ein Jahr lang blieben die mutmaßlichen Täter unbehelligt. Bis die Noch-Ehefrau des aktuell Angeklagten nach Streitigkeiten um das Sorgerecht für die drei gemeinsamen Kinder zur Polizei ging. Vor Gericht machte die Frau zwar von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, aber dafür wurde mit ihrer Einwilligung die Aussage der Richterin gehört, die im August letzten Jahres diese befragt hatte. Demnach soll der Raub lange Zeit vorher geplant worden sein. Nach dem Coup sei die Frau von ihrem Ehemann und seinem Komplizen geweckt worden. Sie hätten sich wohl gefreut „wie Kinder im Kindergarten“, als sie ihre Beute präsentierten, erzählte die Zeugin.
Hauptsächlich Münzgeld erbeutet
Die Beute bestand, so die Recherche der Kriminalpolizei, aus gerade einmal 4719,50 Euro, wobei der Hauptbestandteil Münzgeld war, da es sich um vier Geldkassetten handelte, die in Kassenschubladen gesteckt werden. Wo diese sperrigen Gegenstände abgeblieben sind, weiß niemand. An die erhoffte Beute, Geldscheine in größerer Zahl, kamen die Räuber nicht heran, da hierzu der Schlüssel für den Innentresor fehlte, den keiner der Angestellten besitzt. Dabei wollte der nun Angeklagte mit dem Raub seine aufgrund erhöhten Kokain- und Alkoholkonsums desolate finanzielle Lage wieder in Ordnung bringen. Dem Mittäter droht wohl noch ein Verfahren. Der Dritte im Bunde konnte scheinbar noch nicht ermittelt werden.
Auch die Waffe, wohl eine Schreckschusspistole, konnte trotz Hausdurchsuchungen nicht aufgefunden werden. Manches wurde laut Zeugin auch am Tattag noch in einem Blechfass verbrannt. Was sichergestellt werden konnte, waren die Verpackung einer Schreckschusspistole und eine schwarze Sturmmaske. Die 59-jährige Angestellte wurde nach eigener Aussage wohl relativ sanft behandelt, habe auch zwischendurch „den sterbenden Schwan gespielt“, kann aber seit dem Vorfall bei Dunkelheit nicht mehr alleine auf die Straße gehen und meidet in ihrem Umfeld die Farbe Schwarz, die ihr Angst einflöße, da die drei Täter schwarz gekleidet und vermummt waren.
Angeklagter ist voll schuldfähig
Rund ein halbes Jahr vor dem Raub gab es im selben Markt schon einmal einen Einbruchsversuch. Die Täter waren damals aber an den Bewegungsmeldern gescheitert, die sie zwar abgeklebt hatten, die aber dennoch einen Alarm auslösten. Wieder kamen sie über das Dach in die Innenräume. Inzwischen sei das Gebäude entsprechend gesichert, erklärte die Angestellte, die ihren Stellenumfang aufgrund des traumatischen Erlebnisses reduzieren musste.
Dass der hohe Kokainkonsum von bis zu zwei Gramm pro Tag, der nach dem Führerscheinverlust schlagartig in einen hohen Alkoholkonsum von bis zu 20 Flaschen Bier umgewandelt wurde, den Angeklagten in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt haben könnte, sprach der Sachverständige dem 41-Jährigen ab. Der Oberarzt der Psychiatrie an der Tübinger Uniklinik sprach von einer klassischen Suchtverlagerung. Wenn die Sucht nicht therapiert werde, könne der Angeklagte wieder in eine Situation kommen, in der er sich Geld beschaffen müsse, um sie zu befriedigen. Dennoch hält der forensische Psychiater den Angeklagten für voll schuldfähig. Die Verhandlung wird am 23. Februar um 9 Uhr fortgesetzt