Der Angeklagte, hier mit seinem Verteidiger Rasmus Reinhardt, muss sich wegen schweren Raubes verantworten. Foto: Siegmeier

Ein 18-Jähriger hat im Dezember den Norma-Markt in Rottweil überfallen. Vor der Jugendkammer am Landgericht breitet er seine Geschichte aus. Das Urteil ist jetzt gefallen.

 

Besonders schwerer Raub“ lautet die Anklage gegen einen 18-Jährigen, der sich am Dienstag vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Rottweil verantworten musste. Am 17. Dezember vergangenen Jahres hat er den Norma-Supermarkt am Nägelesgraben mit einer schussbereiten Schreckschusspistole überfallen, den Kassierer an der Kasse damit bedroht und Geld gefordert.

Er habe seine Waren auf das Band gelegt, dem Kassierer aber nicht genug Geld gegeben. Als dieser ihn darauf angesprochen habe, habe er die Schreckschusspistole gezückt und gefordert, ihm die Kasse zu öffnen. Er habe daraufhin in die Kasse gegriffen und sei mit 2400 Euro geflüchtet, heißt es in der Anklageschrift. Die Tat war ohne Maskierung erfolgt, die Überwachungskamera des Supermarktes hatte den Überfall genau aufgezeichnet. Das öffentliche Interesse ist groß.

Das Urteil

Bereits zu Beginn der Verhandlung legte der 18-Jährige ein umfängliches Geständnis ab, was ihm bei der Strafzumessung zugute kam. Nach knapp achtstündiger Verhandlung wurde er wegen „besonders schweren Raubes“ zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet.

Schon früh in seiner Kindheit sei der 18-Jährige auffällig geworden. Bereits im Kindergarten habe es die eine oder andere Reiberei geben, gab er zu. In der Grundschule sei er erstmals beim Kinder- und Jugendpsychologen gewesen. Er habe dann auch wegen ADHS Medikamente nehmen müssen. Sein Leben sei geprägt von Brüchen und Scheitern, sagte der jugendpsychiatrische Sachverständige. Im Alter von 13 Jahren habe er begonnen, Drogen zu konsumieren. Zunächst habe er einmal pro Woche gekifft, im Alter von 15 Jahren dann täglich Drogen konsumiert – Heroin und Kokain.

Harte Drogenkarriere

„Das hatten wir schon lange nicht mehr, dass jemand im Alter von 15 Jahren mit gleich zwei harten Drogen beginnt“, betont der Vorsitzende Richter Münzer. Er fragte den 18-Jährigen, ob er nicht gewusst habe, dass Heroin und Kokain die Drogen mit dem höchsten psychischem Abhängigkeitspotenzial seien.

Nach dem Hauptschulabschluss habe der Drogenkonsum des 18-Jährigen weiter zugenommen. Die Hochphase sei im vergangenen Jahr gewesen, als er Streit mit seiner damaligen Partnerin und Mutter seines damals neugeborenen Kindes gehabt habe. Der Konsum habe mit Beginn der Untersuchungshaft abrupt geendet. Zwei Monate habe er an Entzugserscheinungen gelitten. Darauf angesprochen sagte er, dass er gerne ohne Drogen leben wolle.

Entschluss fällt am Tattag

Nach der Schule habe er bei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet. Wegen Suizidgedanken habe er sich in eine Klinik einweisen lassen. Dort habe er die Empfehlung bekommen, auch wegen seiner Drogen eine Therapie zu machen. „Ich wollte aber nicht, weil ich stur war“, gab er zu.

Erst am Tattag habe sich der 18-Jährige das erste Mal überlegt, die Straftat zu begehen. Der Suchtdruck habe ihn dazu getrieben. Im Bereich Norma und Edeka habe er sich öfter aufgehalten. Die Waffe habe er „einfach so“ beschafft. Beim zweiten Anlauf habe er die Tat durchgezogen – im ersten Anlauf sei sein Vater im Laden gewesen, sagte er.

Elf Zeugen wurden gehört, ein Sachverständiger und die Jugendgerichtshilfe. Bevor plädiert wurde, wurde mit dem Jugendpsychiatrischen Sachverständigen ausführlich über den „möglichst besten Weg“ für den jungen Mann beraten.

Lange wurde diskutiert, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden solle. Letztlich habe sich die Kammer für Jugendstrafrecht entschieden, da es sich um einen sehr jungen Angeklagten handle, wie Münzer in der Urteilsbegründung sagte. Er habe kein leichtes Leben gehabt. Die Mutter sei früh alleinerziehend gewesen. „Der Vater war nicht die Stütze, die man sich gewünscht hätte“, so der Vorsitzende Richter. Das sei der „erste Knick in seiner Lebenslinie“ gewesen. Suchtdruck habe schließlich zu der Tat geführt. „Er hat sich überlegt, wie er an Geld für Drogen kommt“, so Münzer.

Maßregelvollzug ist eine Chance

Die Maßregel der Unterbringung eröffne ihm die Möglichkeit, seine Sucht in den Griff zu bekommen und einen neuen Weg einzuschlagen. Man habe sich zu dem Urteil entschieden, da er „überschießend geständig“ gewesen und noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Wenn er in der Entziehungsanstalt gut mitarbeite, habe er gute Chancen, dass der Rest der Strafe zu Bewährung ausgesetzt werde. „Wenn er nicht mitarbeitet, dann geht es ganz schnell in den Jugendstrafvollzug“, machte Münzer deutlich. Der 18-Jährige habe das selbst in der Hand. „Machen Sie das Beste draus im Maßregelvollzug. Arbeiten Sie mit“, gab er ihm mit auf den Weg.