Die Seniorenresidenz bleibt geschlossen. Foto: Visel Foto: Schwarzwälder Bote

Wirtschaft: Wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich / Angebot für alle Mitarbeiter und Bewohner

Ratshausen (bv). Die KBF mit Sitz in Mössingen schließt die Seniorenresidenz in Ratshausen. Grund: Ein wirtschaftlicher Betrieb des Hauses sei aufgrund notwendiger Umbauarbeiten nicht mehr möglich.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die KBF informiert, dass für den ordnungsgemäßen weiteren Betrieb umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig seien. Grund dafür sei die Landesheimbau-Verordnung, die unter anderem den Betrieb von Doppelzimmern untersage und zusätzliche Anforderungen an Sanitär- und Gemeinschaftsräume stelle.

Die KBF hatte deshalb alle Bewohnern für die Dauer der Umbauarbeiten den Umzug in die Seniorenwohnanlage Hörnleblick in Balingen angeboten. Obwohl dieser Wechsel für die Bewohner eine Belastung darstelle, sei dieser Schritt unumgänglich gewesen. Wie die KBF betont, hätten "zusätzliche Brandschutzmaßnahmen die Umbaupläne weiter verkompliziert". Durch die Forderung, zwei Rettungswege in Form von Außentreppen zu schaffen, wären weitere hohe Kosten entstanden. Noch gravierender sei, "dass dadurch weitere Wohnplätze verloren gehen, was den kostendeckenden Betrieb des Hauses unmöglich macht". Über diesen Sachverhalt habe die KBF Ende April Bürgermeister Heiko Lebherz, die Bewohner und deren Angehörige informiert.

Danach haben laut KBF weitere Gespräche mit Vertretern des Landkreises, der Heimaufsicht, dem Brandschutzgutachter und dem Kreisbrandmeister stattgefunden. Alle hätten konstruktiv nach Lösungen und Kompromissen gesucht. Trotz allem seien keine tragfähigen Lösungen gefunden worden, die den wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen würden. Deshalb hätten der Vorstand und Stiftungsrat der KBF beschlossen, den Betrieb der Seniorenresidenz nicht mehr aufzunehmen. Die KBF werde allen Mitarbeitern und Bewohnern anbieten, in ihren anderen Einrichtungen unterzukommen.

Die Frage der künftigen Nutzung der Immobilie sei nun zu entscheiden. Eine Nutzung durch die KBF werde geprüft. "Allerdings kommen wir bei unseren Leistungsangeboten meist schnell an die selben bau-, brandschutz- oder ordnungsrechtlichen Grenzen. Insofern ist auch ein Verkauf der Liegenschaft denkbar", betont KBF-Stiftungsvorstand Wolfgang Welte: "Wichtig ist uns, dass wir uns auch hinsichtlich der weiteren Nutzung mit der Gemeinde abstimmen, die den Prozess bisher konstruktiv begleitet hat."