Rückdatierung bei der Fahrzeug-HU: Willi Voss schreibt an Verkehrsminister Ramsauer.

Ratshausen  - Wenn Willi Voss aus Ratshausen Gesetze und Verordnungen für unsinnig und ungerecht hält, lässt er so leicht nicht locker.

So hat er bereits an Kanzlerin Angela Merkel geschrieben und erst vor wenigen Tagen schickte er einen Brief an Verkehrsminister Peter Ramsauer zu den Themen Rückdatierung bei der Fahrzeug-Hauptuntersuchung (HU) sowie Lichthöhenregulierung.

»Das sind Themen, die sehr viele Autofahrer interessieren.« Die Rückdatierung bei einer verspäteten Vorführung zur Hauptuntersuchung hält Voss für ungerecht, weil zwei Bundesländer diese HU-Rückdatierung, die es seit 1999 gibt, gar nicht umgesetzt hätten. »Das sind Gummiparagrafen. Jeder kann machen, was er will.«

Das Bundesverkehrsministerium teilte Voss nun mit, es sei geplant, ab 1. April 2012 die Vorschrift zur Rückdatierung zu streichen und künftig an Fahrzeugen, die mehr als zwei Monate verspätet zur HU angemeldet werden, eine zusätzliche Ergänzungsuntersuchung durchzuführen. Diese soll jedoch das 1,2-fache der bisherigen HU kosten.

Dabei aber, so hat Voss erfahren, solle nur noch der Verbandskasten zusätzlich in Augenschein genommen werden. Dies habe ihm ein Prüfer gesagt. »Denn alles andere am Fahrzeuge wird ja schon geprüft«, sagt Voss, der als Automechaniker vom Fach ist. Dafür aber eine um 20 Prozent höhere Gebühr zu verlangen, sei schlicht eine »Abzocke der Bürger«, schimpft der Ratshausener.
Des Weiteren sieht Voss nicht ein, dass er mit seinem Oldtimer, den er nur den Sommer über angemeldet hat, alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung soll. Daher fragte er auch in dieser Sache im Verkehrsministerium nach. Dort heißt es, ein längeres Untersuchungsintervall sei im Grunde nicht möglich, auf jeden Fall würden solche Ausnahmeregelungen von den Straßenverkehrsbehörden sehr restriktiv gehandhabt.

Voll hat daher bei der Balinger Zulassungsstelle nachgefragt. Dort wurde ihm beschieden, dass das Regierungspräsidium Tübingen über eine solche Ausnahmeregelung entscheiden müsse. Eine Antwort von dieser Behörde hat Voss aber bisher noch nicht erhalten.