21 Bauplätze sollen im Ratshausener Gebiet Ban II entstehen, das zwischen der Egertstraße und der Allmendstraße ausgewiesen wird. Foto: Visel Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gemeinderat Ratshausen mit neuem Wohnbaugebiet Ban II befasst

Ratshausen (bv). Der Gemeinderat Ratshausen soll in seiner Sitzung an diesem Donnerstag (Beginn 19 Uhr, Plettenberghalle) den Bebauungsplan Ban II nach Abwägung der Stellungnahmen aus der Anhörung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschließen. Gleichzeitig soll der Bebauungsplan Ban in geringem Umfang geändert werden.

Das bestehende Gebiet Ban soll im Zwickel zwischen Allmend- und der dann verlängerten Egertstraße um rund 2,2 Hektar erweitert werden. Dort sollen 21 Bauplätze entstehen, auf denen vorwiegend Einfamilienhäuser gebaut werden sollen. "Durch die geplante Erweiterung kann eine sinnvolle Arrondierung der Ortslage erfolgen", heißt es in der Vorlage, und "der steigenden Nachfrage nach Bauplätzen Rechnung getragen werden". Ratshausen, so die Gemeindeverwaltung, zähle bereits mehr als 800 Einwohner; während das Statistische Landesamt in seiner Modellrechnung für 2020 von nur 759 Einwohnern ausgehe. Und weiter: "Die wohnbauliche Entwicklung hat für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde eine sehr hohe Bedeutung." Daher müssten Bauplätze zur Verfügung gestellt werden, um vor allem jungen Familien aus Ratshausen einen Platz vor Ort bereitstellen zu können und diesen eine Perspektive in ihrer Heimatgemeinde zu eröffnen.

Im neuen Plangebiet soll die Grundflächenzahl auf 0,4 festgesetzt werden, die Zahl der Vollgeschosse auf zwei. Lediglich auf einem größeren Bauplatz könnten Mehrfamilenhäuser entstehen. Die maximale Gebäudehöhe beträgt neun Meter bei einem Sattel- oder Walmdach. Alle Dachformen und -neigungen sollen zulässig sein.

Das städtebauliche Konzept sieht die Fortführung der bestehenden parallel verlaufenden Stichstraßen vor, die jeweils auf einer Wendeplatte enden. Diese sollen durch einen Fußweg verbunden werden. Durch die bestehende Straße können die östlichen Bauplätze erschlossen werden. Die Abwasserentsorgung soll über ein Trennsystem verfolgen. Befürwortet wird der Einbau von Solaranlagen.

Da der Regionalplan für das Gebiet eine "Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet" ausweist, stünde der Bebauungsplan keinen Zielen der Raumordnung entgegen. Der Flächennutzungsplan (FNP) weist das Gebiet teilsweise als Wohnbaufläche oder gemischte Baufläche aus. Direkt nordöstlich angrenzend ist im FNP eine weitere geplante Baufläche vermerkt, die zugunsten von Ban II jedoch zurückgenommen werden kann: "Eine flächengleiche Kompensation ist somit möglich." Dieses Vorgehen hat auch das Regierungspräsidium gefordert.

Da die mit der Gebietsausweisung verbundenen Folgen für die Natur im Gebiet selbst nicht kompensiert werden können, sollen hochwertige ökologische Flächen außerhalb des Siedlungsgebiets geschaffen werden. Das unmittelbar an Ban II grenzende Feuchtgebiet "Rauhe Wiesen" soll an anderer Stelle ausgeglichen beziehungsweise auf dem gleichen Flurstück weiter entwickelt werden. Hierfür wurde ein Ausgleichskonzept im Rahmen eines Ausnahmeantrags erarbeitet und die Vorgehensweise mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Auch für den Schutz bestimmter Vogelarten wie Neuntöter oder Feldschwirl seien weitere Flächen als Ausgleich im nahen Umfeld ergänzt sowie weitere Maßnahmen formuliert worden.

Im Umweltbericht zum Bebauungsplan heißt es als Fazit: "Es kann festgestellt werden, dass nach derzeitigem Kenntnisstand durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der Eingriff in die Umweltbelange ausgeglichen ist. Es verbleiben keine erheblichen negativen Auswirkungen bestehen."