Die unterschiedlichen Ebenen des Neuweiler Rathauses sind alles andere als behindertengerecht. Das soll sich durch den Umbau ändern. Foto: Thomas Fritsch

Das Neuweiler Rathaus Neuweiler wird saniert. Für die Umsetzung muss erstmal ein VgV-Verfahren mit europaweiter Ausschreibung durchlaufen werden – was steckt dahinter?

Bereits im Jahr 2015 hat die Ortskernsanierung begonnen. Im Zuge dieser soll auch das Rathaus erneuert werden. Die groben Pläne stehen bereits seit November – jetzt geht es auch bei der Planungsvergabe voran.

 

Martin Buchwald, Neuweiler Bürgermeister, fasst das Ergebnis der Bestandsuntersuchungen im Rathaus zusammen. Es sei festgestellt worden, dass der Betonkern des Hauses zwar noch instand ist, die unterschiedlichen Ebenen des Hauses allerdings alles andere als behindertengerecht sind. Das soll sich jetzt ändern.

Was genau ist für die Sanierung geplant?

In einer Gemeinderatssitzung im November vergangenen Jahres ist der Entwurf des Architekten Carol Eibach vorgestellt worden – dieser sieht vor, dass rund ein Drittel des Gebäudes abgerissen wird. Gemeint ist der Bereich, in dem sich aktuell der Sitzungssaal befindet. Dieser ist nur über eine kleine Treppe erreichbar.

Ein neuer Sitzungssaal könnte im Erdgeschoss Platz finden, ebenso ein kleines Foyer. Im Obergeschoss könnten dadurch Büroflächen entstehen.

Das Bürgerbüro soll im Rathaus anstelle der Feuerwehr einziehen. Letztere werde ins Gewerbegebiet umziehen. Im hinteren Teil des Gebäudes soll es Fahrstuhl und Toiletten geben.

Welche Räume wo genau ihren Platz finden, werde sich bei einer Detailplanung noch zeigen. Auch für weitere Parkplätze gab es im November vergangenen Jahres noch Planungsbedarf.

Zuschüsse dürfen nicht fehlen

Die Zuschüsse decken 50 Prozent der Kosten, erklärt Buchwald dem Gemeinderat in jüngster Sitzung. Kostentechnisch sind rund vier Millionen Euro zu erwarten. Der Bauzeitraum kann sich auf zwei bis zweieinhalb Jahre belaufen, heißt es im November vergangenen Jahres.

Europaweites Ausschreiben ist notwendig

Aktuell läge man, was die Bauplanung angeht, kostentechnisch bei unter 221 000 Euro. Absehbar ist allerdings, dass dieser Grenzwert bald überschritten wird. Aufgrund dessen wird ein VgV-Verfahren notwendig, wie Rechtsanwalt Kai-Markus Schenek von iuscomm Rechtsanwälte aus Stuttgart dem Gemeinderat mitteilt. Der VgV-Profi erklärt, dass, sobald die Kosten von Objekt- und Fachplanungsleistungen über dem Schwellenwert von 221 000 Euro liegen, die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen. Im Fall des Rathauses werde nun eine Ausschreibung für die Entwicklungsphase folgen.

So läuft die Ausschreibung ab

Nach Beginn der Ausschreibung werde es einen ersten Teilnahmewettbewerb geben, bei dem Firmen verbindliche Erstangebote abgeben können, im Anschluss daran Verhandlungsgespräche.

Langes oder kurzes Verfahren?

Ein Verhandlungsverfahren dauere in der Regel sechs Monate. Schenek erklärt allerdings, dass vorgesehen ist, dieses zu verkürzen.

Mehrkosten durch ein längeres Verfahren kämen auf die Gemeinde im Übrigen nicht zu. Schenek erklärt, dass in seinem Angebot das lange Verfahren berechnet ist. Wenn man sich für das Kürzere entscheidet, würde man schlichtweg Kosten sparen.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung ging es darum, ob Schenek beauftragt wird, das VgV-Verfahren zu begleiten. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zum Preis von 29 500 Euro dafür.