Ab Montag werden in Albstadt die Grundsteuerbescheide auf Basis der aktuellen Rechtslage versandt (Symbolfoto). Foto: Jens Büttner

Die Stadt Albstadt versendet ab Montag die Grundsteuerbescheide – sie wurden auf neuer Berechnungsgrundlage erstellt.

In Albstadt beginnt am Montag, 20. Januar, der Versand der Grundsteuerbescheide. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die bisherige Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft hatte, war eine Novellierung des baden-württembergischen Grundsteuergesetzes erforderlich geworden. Diese erfolgte 2020; das Gesetz ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

 

Der Albstädter Gemeinderat hat deshalb im Herbst den Grundsteuerhebesatz entsprechend angepasst, wohlgemerkt unter Beachtung des Grundsatzes der Aufkommensneutralität – die städtischen Einkünfte aus der Grundsteuer sollen weder höher noch niedriger ausfallen als bisher.

Die neue Gesetzesfassung führt indes dazu, dass einige Grundeigentümer künftig deutlich mehr, andere deutlich weniger Grundsteuer zahlen müssen als bisher.

FAQ und Ansprechpartner stehen schon bereit

Das Team Steuern und Veranlagung der Stadt Albstadt ist auf Rückfragen der Bürger vorbereitet und informiert auf der städtischen Homepage und auf den städtischen Kanälen auf Facebook und Instagram.

Interessenten finden dort sowohl ein ausführliches FAQ als auch die Kontaktdaten geeigneter Ansprechpartner für Fragen, die nicht in die Kompetenz des Albstädter Teams fallen.

Für Rückfragen zum Bodenrichtwert etwa ist die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses zuständig; Fragen zum Grundsteuerwert, dem Grundsteuermessbetrag und den dazugehörigen Bescheiden beantwortet ausschließlich das Finanzamt Balingen.

Persönliche Vorsprache ist nur in Ebingen möglich

Dagegen kann das Team Steuern und Veranlagung der Stadt Albstadt Fragen zum Hebesatz, der persönlichen Festsetzung der Grundsteuer und dem entsprechenden Grundsteuerbescheid sowie den Zahlungsmodalitäten beantworten.

Es ist telefonisch unter der Rufnummer 07431/ 160 2132 erreichbar und das Team Veranlagung und Steuern über die E-Mail-Adresse steuerabteilung@albstadt.de. Eine persönliche Vorsprache ist nur am Barkassenschalter der Stadtkasse im Zimmer 116 im Nebengebäude des Rathauses in Ebingen möglich – zu den regulären Öffnungszeiten.